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Kinder und Jugend
Kindergeldbonus
Sehr geehrte Faru von der Leyen,
ich lebe derzeit in Scheidung und zahle für meine 2 Kinder entsprechend meines Einkommens Unterhalt.
Kann ich im März den Unterhalt um die Hälfte des Kindergeldbonus von 200,00 EUR für meine beiden Kinder kürzen.
Vielen Dank bereits im Voraus für die Beantwortung dieser Frage.
Mit freundlichen Grüßen
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