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Beantwortet
Autor Ute Raabe am 18. Februar 2009
10980 Leser · 216 Stimmen (-41 / +175)

Familie

Kindergelderhöhung / Schlechterstellung v. Alleinerziehenden

Sehr geehrte Frau von der Leyen,

als alleinerziehende Mutter einer 17jährigen Tochter bin ich als Beamtin des Landes Niedersachsen durch die Erhöhung des Kindergeldes um 10 € pro Monat und die damit einhergehende Streichung des Kinderzuschlages in der Besoldung finanziell deutlich nachteilig betroffen.
Die monatliche Minderung meiner Familieneinkünfte belaufen sich auf
ca. 80€. pro Monat.

Ist es möglich den Familienbegriff dahingehend auszulegen, dass nicht nur Ehepaare mit Kind den Kinderzuschlag in voller Höhe einkommensunabhängig erhalten?

Auch wir verstehen uns als Familie und ich vermag nicht wirklich zu begreifen, dass die Kindergelderhöhung, auf die ich nicht verzichten kann, uns finanziell schlechterstellt als bisher.
Mein Ex-Ehemann verdient gut und zahlt entsprechend Kindesunterhalt,
ich habe auf Unterhalt verzichtet.
Weil durch das erhöhte Kindergeld die Eigenmittelobergrenze überschritten ist, bekomme ich den gesamten Kinderanteil des Familienzuschlages gestrichen.

Diese Regelung dürfte fast ausnahmslos alleinerziehende Frauen treffen, die sich mit ihren Kindern sicherlich alle als Familien sehen
und auch in der Sicht von anderen so gesehen werden.
Müssen es die Kinder aus solchen Familien hinnehmen, durch die Erhöhung des Kindergeldes indirekt benachteiligt zu werden weil das Familieneinkommen gekürzt wird?

Vielen Dank für die Möglichkeit in diesem Forum das Problem vortragen zu können und sich mit anderen auszutauschen.

Freundliche Grüße aus Niedersachsen,
Ute Raabe

+134

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Antwort
von Ursula von der Leyen am 02. Juni 2009
Ursula von der Leyen

Sehr geehrte Frau Raabe,

ich kann sehr gut verstehen, dass Sie enttäuscht sind, wenn Ihnen trotz der Erhöhung des Kindergeldes am Ende des Monats weniger Geld zur Verfügung steht als vorher. Leider gibt es für mich hier keine Möglichkeiten einzugreifen, da die einzelnen Bundesländer die Besoldung und Versorgung ihrer Landesbeamten eigenständig regeln.

Allerdings können Beamtinnen und Beamte grundsätzlich für ihr Kind einen kindbezogenen Familienzuschlag erhalten. Dessen Auszahlung hängt einzig und alleine davon ab, ob dem Elternteil für das Kind das Kindergeld zusteht. Besoldungsgesetzliche Einkommensgrenzen zählen dabei nicht. Darüber hinaus bekommen alleinerziehende Beamtinnen und Beamte einen Zuschlag zur Besoldung. Das regelt § 40 Abs. 1 Nr. 4 Bundesbesoldungsgesetz. Bei der Berechnung dieses Zuschlags gibt es jedoch wieder eine Einkommensgrenze, die in Ihrem Fall offenbar mit dem erhöhten Kindergeld überschritten worden ist. Ihren Anspruch auf den kindbezogenen Familienzuschlag schmälert das aber nicht.

Mit freundlichen Grüßen