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Autor Sabine Rubbert am 06. Oktober 2009
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Familie

Kinderpflege im Krankheitfall

Sehr geehrte Frau von der Leyen,
mir geht es um die aus meiner Sicht unzureichende Regelung zur Pflege des Kindes im Krankheitsfall. Unsere Tochter war in diesem Jahr 12 Tage krank. Diese 12 Tage konnte ich nicht zur Arbeit. Ich bin in einer Bank tätig. Nunmehr forderte mich mein AG auf, für zwei Tage, die über meinen gesetzlichen Anspruch auf Freistellung von der Arbeit hinausgehen ,Urlaub zu melden oder die Fehlzeit nachzuarbeiten. Zum einen war mir nicht bewusst, dass ich über 10 Tage hinaus nicht mal Anspruch auf unbezahlte Freistellung habe. Einen Übertrag der 10 Jahresstunden von meinem Mann auf mich lehnete mein AG vorsorglich ab. Dies käme bei uns auch nicht in Betracht, da mein Mann als Anwalt selbständig arbeitet. Der Hinweis meines AG, ich könne mich ja auch um eine Fremdbetreuung für Krankheitsfälle meines Kindes kümmern ist in der Theorie denkbar. Allerdings in der Praxis nicht umsetzbar. Ich kenne keinen Berufszweig der dies abdeckt. Innerhhalb der Familie helfen wir uns bereits weitgehend aus. Meine Mutter, die selbst noch berufstätig ist, übernimmt bereits an meinen Arbeitstagen von Montag bis Mittwoch die Betreuung unserer Tochter nach der KITA Öffnungszeit. Ich bin erst gegen 19.30 Uhr zu Hause. Meine Mutter hat ihren Dienstplan auf ihr Enkelkind abgestimmt. Weitere familiäre Unterstützung ist nicht einholbar. Es ärgert mich, dass man als Mutter im Krankheitsfall des Kindes nicht weiß, wo soll ich mein Kind lassen. Wenn ich der Arbeit fern bleibe, dann droht der Arbeitgeber mit Konsequenzen. Der AG hat ein Recht auf meine Arbeitskraft - fertig. Es kann doch nicht angehen, dass ich meinen Job riskiere, nur weil ich meine Tochter pflegen muss. Es ist für mich unbegreiflich, dass es einem AG erlaubt ist, unentgeltliche Fehltage zu verweigern. BGB § 616 scheint dem AG nicht bekannt zu sein. Sofern ich daran rühre, so könne man auch durchaus von mir verlangen, dass ich meine 25 Stunden Wochenarbeitszeit an 5 Tagen abarbeite und nicht wie bisher bereits seit 3,5 Jahren von Mo.-Mi.. Das ist eine Drohung. Es ist unglaublich, wie mein AG seine Macht ausnutzt und mit Mitarbeitern umgeht. Soziale Kompetenz und Vereinbarkeit von Familie und Beruf wird nach Außen Gross geschrieben - nur einfordern darf das keine Mutter. Dann
wird es übel.
Ich möchte Sie herzlich bitten, diese Problematik zu diskutieren und zu überarbeiten. Es wäre sehr hilfreich, wenn der AG Müttern die Möglichkeit einräumen muss, das eigene Kind auch länger als 10 Tage pro Jahr im Krankheitsfall pflegen zu können. Das dies dann ohne Lohnfortzahlung erfolgen soll, ist selbstverständlich.
Wir brauchen Kinder. Wenn aber die Versorgung des Kindes nicht gewährleistet werden kann, dann werden immer weniger Paare Kinder haben wollen. Die Angst, den Job nicht ausüben zu können, weil KITA-Zeiten nicht mit der Arbeitszeit übereinstimmen oder weil der KITa-Platz zu teuer wird und nicht mehr im Verhältnis zum Verdienst der Mutter steht oder weil man als Mutter mit Kind wegen drohender Ausfälle eh schon ungern wieder genommen wird vom AG oder nur noch gringfügige Beschäftigungen die Alternative zum erlernten Job sind und man mit Kind droht in die Armut abzurutschen, das sind Gründe, weshalb heute ein Kind gut überlegt sein will. Nicht jeder kann um 7 Uhr seine Arbeit beginnen und ist um 16 Uhr zu Hause.

Welche Möglichkeiten, zur Kinderbetreuung im Krankheitsfall können ausgeschöpft werden?

Vielen Dank

Sabine Rubbert

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