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Autor M. Hackmann am 13. März 2009
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Familie

Kindertagespflege in Bayern

Sehr geehrte Frau von der Leyen,
Unsere Tochter wohnt in Nordbayern und sucht eine Tagesmutter für ihren Sohn. Ich selber vermittle Tagespflegepersonen in NRW und in unserem Kreis wird das SGB VIII komplett umgesetzt.
Nun mussten wir bei einer Beratung durch das zuständige Jugendamt in Bayern und der Recherche im Internet feststellen, dass dort das SGB VIII in keinster Weise umgesetzt wird. Die Bezahlung der Tagespflegepersonen liegt in weiten Teilen bei ca. 2 € pro Stunde pro Kind (auch Empflehlung des Landesjugendamtes), die Eltern müssen zuzahlen und Eltern mit höherem Einkommen erhalten keinen Zuschuss von der Kommune. Wie kann es sein, dass ein Bundesland sich komplett weigert, ein Bundesgesetz umszusetzen?
Kann sich ihr Ministerium einschalten? Wir würden nur ungerne vor Gericht klagen.
Über eine baldige Antwort würden wir uns sehr freuen.
Vielen Dank für ihre Bemühungen.
Mit freundlichen Grüßen

Margarete Hackmann

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