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Autor Martina Koch am 20. März 2009
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Gleichstellung

Kinderwunsch bei nichtverheirateten Paaren

Sehr geehrte Frau von der Leyen,

ich bin 29 Jahre alt und lebe seit über 5 Jahren in einer eheähnlichen Gemeinschaft mit meinem Partner. Seit zwei Jahren wissen wir, dass uns ein Kinderwunsch auf dem normalen Weg leider verwehrt bleiben wird.
Leider ist das aber nicht das einzige Problem, dass uns sich in den Weg stellt und ich denke, dass ich hier bestimmt im Sinne mehrerer Paare spreche.
Wieso wird in Deutschland eine Kinderwunschbehandlung nur mit einer Heiratsurkunde übernommen? Kann oder darf ein Blatt Papier tatsächlich über die Liebe des Paares und die damit verbundene Hoffnung auf ein eigenes Kind entscheiden? Ist die Liebe zu dem Kind dann größer wenn man verheiratet ist?
Das ist nicht nur der seelische Aspekt, der Druck, das Gefühl des Versagens und die Verzweiflung die auf diesen Paaren liegt, sondern auch eigentlich diskriminierend. Sollten wir als unverheiratete Paare kinderlos bleiben, so sollen wir auch mehr Steuern zahlen. In welcher Realiton steht das? Damit bestraft man uns doch noch mehr. Wir haben uns diese Situation auch nicht ausgesucht.
Ein Stück Papier mit einer Unterschrift und gleichem Nachnamen kann hier in Deutschland tatsächlich über sein oder nicht sein entscheiden.
Kinder sind doch das größte Geschenk das man haben kann. Dieses Gesetz stößt bei mir auf völliges Unverständnis. Es kann doch nicht erwartet werden, dass man sich verheiratet um sich den Wunsch eines eigenen Kindes zu erfüllen. In anderen Ländern Europas funktioniert das doch auch ohne Trauschein. Ich dacht immer, wir brauchen mehr Steuerzahler? Und ich denke, es wären erheblich mehr, wenn man auch unverheiratete Paare, die diesen Wunsch haben, auch dahingehend unterstützt.
Ich wünsche mir für uns und den anderen unverheirateten Paaren, dass dieses Gesetz gelockert wird.
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen

M. Koch

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