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Autor M. Utz am 23. November 2009
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Familie

Kinderzuschlag

Sehr geehrte Frau von der Leyen!

Habe soeben gelesen, das die obere Einkommensgrenze wohl sozusagen gelöst werden soll, damit im Falle einer Lohnerhöhung nicht gleich der Kinderzuschlag wegfallen würde.
Nun, bei mir ist es genau andersrum, bin seit 11 Jahren vollzeitberufstätige Mutter, bekomme keinen Unterhalt für meine Kinder, habe bis einschl. August 09 Kinderzuschlag erhalten, der fiel nun ab September 09 weg, das heißt für Sept. 09 muß ich sogar 240,- zurückzahlen, weil ich ab dem Zeitpunkt zu bedürtig bin, also nicht mal mehr die Mindesteinkommensgrenze erreiche und das laut der Familienkasse, weil die Sätze der Bedürftigen gestiegen sei und ich deshalb nicht mal mehr dranreichen würde....man riet mir, doch ALG II zu beantragen....wie schon gesagt, ich abeite in Vollzeit als Arzthelferin, ich sehe es schon als eine Frage der Würde, mich nicht im Amt anstellen zu müssen (hätte auch gar keine Zeit dazu...), ich wüßte gerne, in wiefern man Alleinerziehende in Vollzeit arbeitend belohnt, so etwa???
Haben Sie eine Lösung, wenn ja, lassen Sie es mich bitte wissen...
Mit freundlichen Grüssen
M. Utz

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