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Autor Nina Schmidt am 15. Mai 2009
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Familie

Klassenreise/Kindergeld

Sehr geehrte Frau von der Leyen,

ich würde Ihnen gerne Fragen stellen, die mich immer wieder beschäftigen, da wir (2 Erw. 1 Kind) von Hartz 4 leben und die Politik als ungerecht empfinden:

Unser Kind geht auf das Gymnasium, nun steht eine Klassenreise an für 120 €. Wir könnten uns das Geld erstatten lassen, aber nur wenn wir ein von der Schule ausgefülltes Formular an das Arbeitsamt senden. Dann wäre in der Schule bekannt (auch der Lehrerin), daß unser Kind ein Hartz4-Kind ist. Das möchten wir nicht, weil wir das in der Grundschule bekannt gegeben hatten, wegen Büchergeld usw., und die damalige Lehrerin unserer Tochter dieses negativ ausgelegt hat.
Frage: Warum muß man sich so outen, damit man Vergünstigungen bekommen kann? Es ist schon schlimm und schwiegig genug für meinen Mann und mich mit dem schlechten Image eines Arbeitslosen zu leben, da muß unser Kind ja nicht auch noch mit reingezogen werden. Man könnte den Nachweis, daß das Geld für die Klassenreise ist, ja auch anders erbringen.

Frage: Warum bekommt man bei der Bundesgemeinschaft für Familien keine Zuschüsse für Erholungsurlaub, wenn man nur ein Kind hat? Zählt das nicht? Was berechtigt denn Leute mit zwei Kindern für einen Zuschuss?

Frage: Warum wird uns das Kindergeld vom Arbeitslosengeld abgezogen, bzw. gegengerechnet? Von einer Erhöhung haben da die wirklich sozial Schwachen natürlich nichts.

Die Kinder der "Armen" sind doch auch immer Ihr Anliegen, zumindest in den Medien, somit dürften diese Themen für Sie doch auch ungerecht sein, oder?

Mit freundlichen Grüßen
Nina Schmidt

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