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Autor Ilona C. Kneißler am 19. Februar 2009
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Familie

Kollidiert das Unterhaltsvorschussgesetz mit dem neuen Familienleistungsgesetz?

Sehr geehrte Frau von der Leyen,
ein Schreiben, das mir der Fachdienst Wirtschaftliche Jugendhilfe / Unterhaltsvorschuss des Kreises Dithmarschen in diesen Tagen geschickt hat, veranlasst mich, Sie zu fragen, ob es dem Sinn des neuen Familienleistungsgesetzes entspricht, dass ich als alleinerziehende Mutter von zwei Jungs im Alter von 10 (Mats) und 11 Jahren (Jo) einerseits 10 Euro je Kind mehr Kindergeld bekomme und andererseits vom Unterhaltsvorschuss eben wegen der Erhöhung des Kindergeldes jeweils 10 Euro monatlich abgezogen bekomme?
Auf der Internetseite des BMFSFJ werden Sie mit den Worten zitiert: "Auch 2009 werden wir Familien in Deutschland ganz gezielt dort helfen, wo der Schuh am meisten drückt" und mit dem Satz: "Dank des neuen Familienleistungsgesetzes können vielen Familien leichter als bisher über die Runden kommen. Allein durch die Erhöhung und Staffelung des Kindergeldes haben Millionen Familien ab dem 1. Januar mehr Geld in der Tasche".
Das Letztere trifft in unserem Fall ganz und gar nicht zu. Dabei geht es mir nicht ausschließlich darum, dass ich eben nicht 20 Euro im Monat mehr in der Tasche habe, sondern prinzipiell um die Begründung, warum uns der Staat, was er uns auf der einen Seite gibt, auf der anderen wieder wegnimmt und so das neue Familienleistungsgesetz zu einem Nullsummenspiel für uns werden lässt.
Der ebenfalls sorgeberechtigte Vater meiner beiden Söhne zahlt seit unserer Trennung im Jahr 2001 den Kindesunterhalt entweder gar nicht oder nicht vollständig. Trotzdem habe ich mich erst im Jahr 2003 dazu entschlossen, Unterhaltsvorschuss zu beantragen, den ich seither (leider) auch regelmäßig bekomme – denn lieber wär’s mir schon der Vater meiner Kinder würde seinen Verpflichtungen selber nachkommen (was ihm im übrigen finanziell möglich wäre).
Beim Unterhaltsvorschuss handelt es sich wie Sie wissen nur um einen Anteil des Kindesunterhalts, der meinen beiden Kindern gesetzlich zusteht. Aus diesem Grund ist der Vater beim Kreis Dithmarschen mit Stand 31.12.2008 mit insgesamt 17.220 Euro für den Kindesunterhalt im Rückstand. Davon stehen den Kindern zusammen noch 5.470,92 Euro zu.
Den Satz „Mit dem Familienleistungsgesetz werden Familien mit Kindern daher ganz gezielt finanziell gefördert und steuerlich entlastet.“ zitiere ich aus der Internetseite Ihres Ministeriums (BMFSFJ / Familie / Familien erhalten in 2009 mehr Leistungen) und frage mich, warum das in unserem Fall nicht stimmt?
In Anbetracht der vielen getrennt lebenden Familien und der durchaus ins Gewicht fallenden Problematik, dass dabei Elternteile ihrer Unterhaltspflicht insbesondere gegenüber den Kindern eben nicht oder nicht regelmäßig nachkommen, bin ich sicher, dass die von mir an Sie gerichtete Frage sicher keinen Einzelfall behandelt.
Ich danke Ihnen für die Klärung dieses Umstandes und Ihre Antwort an mich.

Mit freundlichem Gruß

Ilona C. Kneißler aus Heide/Holstein

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