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Autor Stefanie Dufki am 08. Januar 2009
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Kinder und Jugend

Krankenversicherung für Tagesmütter

Sehr geehrte Frau von der Leyen,

ich bin als Tagesmutter tätig. Ab dem 01.01.2009 sollen ja neue gesetzliche Regelungen für die Krankenversicherung gelten. Meine Situation ist aber anders, als in allen bislang veröffentlichten Beispielen. Mein Mann ist privat krankenversichert. Demzufolge mußte auch unser inzwischen 5 jähriger Sohn privat krankenversichert werden. Ich mußte mich freiwillig in der Ersatzkasse versichern. Basis für meinen Beitrag ist das Gehalt meines Mannes. Die Krankenkasse hat sich nun geweigert den für mich neuen Beitragssatz als Tagesmutter von rund 120,- EUR in Ansatz zu bringen mit der altbekannten Begründung, dass lediglich auf Basis des Gehaltes des Ehemannes der Beitrag festzusetzen ist.
Die neue gesetzliche Regelung wird hier nach unserem Verständnis schlichtweg mißachtet. Oder werden Tagesmütter, deren Ehepartner privat versichert sind hier ungleich behandelt ? M.E. ist das ein klarer Fall von Ungleichbehandlung. Bitte teilen Sie mir freundlicherweise mit, wie Sie diese Situation rechtlich einschätzen, denn hier geht es für mich um einen erheblichen monatlichen Mehraufwand (300,- EUR statt 120,- EUR )

Vielen Dank für Ihre Hilfe

Stefanie Dufki

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