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Autor Miriam N. am 28. April 2009
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Familie

Kritik: Wiedereinstieg in Beruf/Ausbildung nach Elternzeit

Sehr geehrte Frau von der Leyen,

ich würde Ihnen gerne mitteilen, welche Erfahrungen ich (20 Jahre alt, Mutter einer 9 Monate alten Tochter) mit dem Wiedereinstieg in Schule/Beruf nach einem Jahr Elternzeit gemacht habe und welche Steine mir in den Weg gelegt wurden.
Kurz zu meiner jetzigen Situation: Ich lebe mit meinem Lebensgefährten (gleichzeitig auch der Kindsvater) und unserer 9 Monate alten Tochter in einer 3-zimmer Wohnung in Emden, Ostfriesland. Mein Lebensgefährte macht eine Ausbildung zum Wirtschaftsinformatiker und erhält eine geringe Ausbildungsvergütung, ich und meine Tochter beziehen ALG II. Außerdem bekommen meine Tochter und mein Lebensgefährte Kindergeld und ich bekomme 300 Euro Elterngeld im Monat. Unsere Einkünfte belaufen sich monatlich auf etwa 1700 Euro (fällt das Elterngeld im Juli weg, sind es nur noch 1400 Euro).
Nun ist es so, dass ich ab August anfangen werde, mein Fachabitur nachzuholen. Einen Ganztageskrippenplatz für meine Tochter habe ich bereits. Der Elternbeitrag plus Gruppengeld beläuft sich in dieser Krippe auf genau 185 Euro.
Ab August werde ich kein ALG II mehr erhalten, da ich mich in einer Schulausbildung befinde (ebenso fällt das Elterngeld weg). Also habe ich einen BaföG-Antrag und Wohngeldantrag sowie die Kostenübernahme des Elternbeitrages beim Jugendamt Emden beantragt.
Das BaföG-Amt sagt mir, dass ich mit dem BaföG-Bescheid frühestens im September rechnen kann, also bekomme ich für August schon mal garkein Geld und soll lt. BaföG-Amt bitte in Vorleistung treten! Die Wohngeldstelle sagt mir, dass sie meinen Antrag erst mit BaföG-Bescheid bearbeiten können (also frühestens im September) und ich dann im Oktober bis November mit meinem Wohngeldbescheid rechnen kann. Solange müsse ich in Vorleistung treten. Das Jugendamt sagt mir, dass sie meinen Antrag auf Kostenübernahme des Elternbeitrages erst mit vorliegendem BaföG- und Wohngeldbescheid bearbeiten können (also frühestens im Oktober bis November!). Solange müsse ich ebenfalls in Vorleistung treten.
Ich habe überhaupt keinen blassen Schimmer, wo ich das ganze Geld hernehmen soll und es macht mich auch ziemlich wütend. Außerdem durfte ich mir von der Sachbearbeiterin beim Jugendamt auch noch den netten Spruch "Vielleicht gewinnen Sie ja noch im Lotto!" anhören!
Ich brauche den Krippenplatz unbedingt, da ich sonst keine Ausbildung beginnen kann! Ich brauche aber auch unbedingt Geld um diesen zu finanzieren und ich kann es mir nicht aus den Rippen schneiden.
Heute habe ich einen Termin bei einer Anwältin für Sozialrecht. Ich hoffe, Sie kann mir weiterhelfen und mir sagen, ob es tatsächlich stimmt, dass keines der 3 Ämter in Vorleistung trete darf. Denn so verweigert man mir den Einstieg ins Berufsleben und ich werde den Staat in Zukunft noch viel mehr Geld kosten, als wenn man mir jetzt den Einstieg erleichtern würde, und ich die Chance hätte, später auf eigenen Beinen zu stehen!
Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen
Miriam Nießen

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