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Autor Michael Klein am 07. Mai 2009
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Familie

Kurzarbeitergeld kürzt Elterngeld

Sehr geehrte Frau von der Leyen,
zur Ermittlung des Elterngeldes wird das durchschnittliche Nettoeinkommen der letzten zwölf Monate herangezogen. Dumm nur, wenn der Bertieb Kurzarbeit verhängt, denn das gezahlte Kurzarbeitergeld fließt nicht in diese Berechnung mit ein, da es wie Arbeitslosengeld behandelt wird. Sollte also für längere Zeit "Kurz" gearbeitet werden sinkt dadurch nicht nur das momentanes Familieneinkommen sondern auch mit absoluter Sicherheit der Anspruch auf Elterngeld.
Sicher ist es nicht gerade toll, dass meine Frau weniger durch das Kurzarbeitergeld verdient, viel schlimmer ist jedoch dass Sie gar nichts legal an der Situation ändern kann. Meine Frau könnte in der Zeit, in der Kurzgearbeitet wird einen Minijob annehmen und so Ihren jetzigen und späteren Einkommensverlust ausgleichen. Jedoch ist es nun so, dass wenn Sie einen Minijob während der Kurzarbeit annimmt von den zusätzlichen 400€ nur 160€ im Geldbeutel bleiben, da 60% der zusätzlichen 400€ mit dem Kurzarbeitergeld verrechnet werden.
Daher nun meine Fragen:
Warum wird das Kurzarbeitergeld nicht bei der Berechnung des Elterngeldes berücksichtigt? Oder
Warum lässt man Monate in denen Kurzgearbeitet wird bei der Ermittlung des Elterngeldes nicht außenvor und nimmt Vormonate in denen voll gearbeitet wurde als Berechnungsgrundlage (Ist man längere Zeit schwangerschaftsbedingt krank wird ebenso verfahren)?

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