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Autor Christian Niesler am 05. Januar 2009
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Kinder und Jugend

Mein Sohn als "Bedarf"

Sehr geehrte Frau Ursula von der Leyen,
sehr geehrter Herr Olaf Scholz

ich bin seit Oktober leider ins Hartz IV gerutscht, vorrüber gehend.
Nun habe ich meinen Sohn (13) über Weihnachten und Sylvester bei mir,da seine Mutter (wir sind geschieden , gemeinsames Sorgerecht und mein Sohn wonht 500 km von mir entfernt) im Hotel arbeitet und nicht frei bekommen hat.

Ich stellte bei der ARGE Dresden den Antrag auf finanzielle Unterstützung für diese 14 Tage.

Als Antwort habe ich bekommen:
"Ihr Antrag wird abgelehnt, da es sich um kein unabwendbaren Bedarf nach § 22,23 des SGB II handelt"

Mein Sohn ist also "kein unabwendbarer Bedarf" !!

Das zeigt mir eindeutig wie Kinderfreundlich Deutschland weiterhin ist !

Mit freundlichen Grüssen
Christian Niesler

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