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Autor Vanessa Schön am 04. Februar 2009
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Familie

Mögliche Rücklagenbildung für Alleinerziehende

Sehr geehrte Frau von der Leyen,

seit längerem beschäftigt mich etwas, dass ich in meinem Rechtsverständnis als unglaublich empfinde. Ich schildere es ihnen zum besseren Verständnis an meinem persönlichen Fall.
Im Jahr 2002 wurde ich ungewollt schwanger und während ich mich für das Kind entschied, entschied sich mein langjähriger Partner für die Beendigung unserer Beziehung. Als er nach der Geburt meiner Tochter dann vom Jugendamt eine Aufforderung zur Unterhaltszahlung erhielt, kündigte er seine Stelle, zog zu seinen Eltern und immatrikulierte. Seit her ist er von allen Unterhaltszahlungen befreit und mein Kind und ich wurden damit zum Sozialfall. Für mich bedeutete das, er entzog sich seiner Verantwortung und ich war absofort dazu verpflichtet , Formulare auszufüllen, dutzende Behördengänge zu machen, durfte nur noch sehr spärlich Guthaben ansparen etc. Doch gerade als Alleinerziehende war die Rücklagenbildung für mich so wichtig, denn das was der Staat mir zubilligte, deckte die Kosten im besten Falle ansatzweise. Darum frage ich:
Warum muß ein Kind und der betreueunde Elternteil Harz 4 beantragen obwohl es doch in diesem Fall der Kindsvater ist der seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach kommt?
Wäre es nicht im Sinne der Gerechtigkeit angebracht, das eben die Unterhaltsschuldigen derartige Beihilfen beantragen müssen und somit auch so stark reglementiert und kontrolliert werden? Wäre ich nicht mittlerweile glücklich verheiratet würde ich immernoch Formulare für Unterhaltsvorschuss ausfüllen, während der, der mir oder besser meinem Kinde das Geld tatsächlich schuldig ist seelenruhig all sein tatsächliches Einkommen am Staate, hier am Jugendamt und deren mangelhaften Kontrollen, vorbei-verdient.
Das, Frau von der Leyen, ist mir genauso unverständlich, wie die Tatsache, das meine deutsche Durchschnittsfamilie jetzt pro Monat 20€ mehr Kindergeld bekommt und sie es denen nehmen, die oft am wenigsten haben: den Alleinerziehenden am Unterhaltsvorschuss.
Ich würde mich freuen wenn sie über diesen Sachverhalt einmal nachdenken würden.

Herzlich,

Vanessa Schön

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