Sehr geehrte Nutzer von direktzu.de/vonderleyen. Diese Plattform ist aufgrund des Wechsels an der Spitze des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) archiviert. Sie können daher keine Beiträge veröffentlichen oder bewerten. Bereits veröffentlichte bzw. beantwortete Beiträge stehen Ihnen jedoch weiterhin zu Ihrer Information zur Verfügung. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Archiviert
Autor Ruth Henke am 18. Februar 2009
5890 Leser · 10 Stimmen (-4 / +6)

Familie

Mutter als Beamtin

Sehr geehrte Frau von der Leyen,

ich bin seit ca.14 Monaten Mutter einer Tochter und bekomme im August 09 mein zweites Kind.

Da meine durch das Bundeselterngeld unterstützte Elternzeit (1 Jahr) seit Dezember vorbei ist, bin ich gezwungen seit Januar 2009 wieder arbeiten zu gehen. Der Grund ist folgender: Da ich Beamtin bin, kann ich nicht über meinen Mann familienversichert werden. Bei einem Gehalt, haben wir aber leider nicht die 180 € übrig, die ich jeden Monat an meine Krankenversicherung bezahlen muss (von der Kostendämpfungspauschale möchte ich gar nicht reden.

Meine Frage ist jetzt, ob es da irgendeine Regelung gibt, die ich bei all meinen Recherchen nicht finden konnte, oder ob es da überhaupt keine Regelung für gibt.

Es ist sehr wichtig für mich das zu wissen, da ich leider durch diese Tatsache auch nach dem ersten Jahr meines zweiten Kindes gezwungen sein werde, direkt wieder arbeiten zu gehen.

Über eine Antwort freue ich mich sehr.
Vielen Dank

Mit freundlichen Grüßen

Ruth Henke

+2

Die Abstimmung ist geschlossen, da der Beitrag bereits archiviert wurde.