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Autor Jeannette v.Wedel am 11. September 2009
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Familie

Mutter sein & Beruf ausüben - geht das?

Sehr geehrte Frau von der Leyen,
vielleicht können Sie mir erklären, wozu die Sprengelpflicht an Grundschulen existiert. Unser Wohnort ist quasi umzingelt von Gemeinden, in denen es staatliche Ganztagsgrundschulen gibt - nur leider bei uns nicht. Meine Tochter wird am 15. September in Bayern eingeschult und hat dann an 3 Tagen in der Woche um 11.20 Uhr Unterrichtsschluß. Wir sind der Arbeit meines Mannes hinterhergezogen, haben hier selbst keinerlei Verwandtschaft und nach 3 Kindern und 6 Jahren Babypause würde ich sehr gern das im Studium erworbene Wissen auch anwenden. Die Gemeinde argumentiert in ihren Ablehnungsbescheiden, dass erst eine Arbeitsstelle vorhanden sein muss, da sonst kein zwingender persönlicher Grund für einen Gastschulantrag vorliegen würde. Kennen Sie einen Arbeitgeber, der mich einstellen würde ohne nachweislich gesicherte Unterbringung meiner Kinder? So wird uns wohl nur der (unsinnige) teure Gang an eine Privatschule bleiben, was wieder einmal mehr das Vorurteil pflegt, dass nur priviligierte Kinder eine vernünftige Schulbildung in Deutschland erhalten... Ist das so? Mit freundlichem Gruß, Jeannette v.Wedel

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