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Autor Carina Jansen am 18. August 2009
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Familie

Nebenjob wird bestraft wenn man Elterngeld bezieht

Sehr geehrte Frau Von der Leyen,

viele Familien in Deutschland sind auf einen Nebenjob angewiesen. Vor allem Geringverdiener und Alleinerziehende. Oft reicht das Elterngeld nicht alleine aus und man könnte sich mit einem Nebenjob über Wasser halten.

Doch leider wird bei einem 400,-€ Job so viel abgezogen, dass es sich nicht lohnt Arbeiten zu gehen. Man geht für 400,-€ arbeiten und am Ende bleiben ca. 140 € übrig???
Also wird man wahrscheinlich wieder vom Staat abhängig sein und wird sich den Nebenjob sparen.
Wie kann es sein, dass wenn man Arbeiten gehen möchte sooo bestraft wird.
Der Nebenjob würde ja auch noch bestehen sobald der Bezug vom Elterngeld wegfällt, also hätte man später auch nicht so viele die vom Staat abhängig sind.
Und wenn man auf 400,- Basis arbeiten geht leidet auch nicht die Kindererziehung darunter.

Beim "googlen" ist mir aufgefallen das genau dieses Thema in sehr vielen Foren Diskutiert wird.

In meinem Fall ist es so das ich Alleinerziehend bin. Ich hätte jetzt die möglichkeit einen 400,- Job anzufangen, mit der Option dort auch vielleicht später eine Teilzeitstelle zu bekommen.
Lasse ich jetzt nun den Job sausen weil mir nur 140,- € bleiben? Später habe ich nicht mehr die möglichkeit diesen Job zu bekommen. Das heißt, in 3 Monaten werde ich wohl zum Sozialamt laufen müssen.

Ich denke man sollte das ganze noch einmal überdenken und vielleicht eine Verdienstgrenze wie bei der Arbeitslosigkeit einbauen, wo keine Abzüge entstehen.

Vielen Dank!

Mit freundlichem Gruß
Carina Jansen

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