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Autor E. Bröskamp am 07. Februar 2009
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Familie

Öffnungszeiten in Kindergärten Hol-und Bringzeiten

Sehr geehrte Frau von der Leyen,

von berufstätigen Eltern wird Flexibilität erwartet.
Wieso beharren die meisten Kindergärten noch auf starre Hol- und Bringzeiten, bzw. warum ist es von verschiedenen Trägern ( Trägerautonomie) überhaupt möglich dahingehend Eltern einzuschränken- oder sogar zu zwingen die Kinder zu bestimmten Zeiten zu bringen oder abzuholen.

Unter einer bedarfsgerechten Einrichtung (s. SGBVIII) verstehe ich auch die bedarfsgerechte Inanspruchnahme !

Immerhin geht es hier um ein "Nutzungsrecht" und nicht um eine "Nutzungspflicht" (analog zur Schulpflicht).

Außerdem sollen diese Einrichtungen "familienergänzend" sein und nicht "familienalltagsvorbestimmend".

Gerade bei uns in der Ortsgemeinde Windhagen beschließt dies ein Träger der absoluten Mehrheit der CDU - ihrer Partei!

Ich habe schon einmal die Frage an die örtliche CDU gestellt, ob sie wisse, dass die Familienministerin aus der gleichen Partei ist?

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