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Autor Thomas Zickermann am 05. Januar 2009
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Kinder und Jugend

Personelle Ausstattung der Sozialen Dienste der Jugendämter

Sehr geehrte Frau von der Leyen,

zunächst einmal möchte ich mich bei Ihnen für Ihr Engagement für Familien und den Kinderschutz bedanken. Es ist allerhöchste Zeit, dass sich jemand dieser Themen intensiv annimmt und diese zügig voran bringt.

In diesem Zusammenhang hätte ich allerdings auch eine Frage bzw. Anliegen zum aktiven Kinderschutz.

Meines Erachtens kann die Arbeit der Jugendämter nur gelingen, wenn die erforderlichen zeitlichen Ressourcen zur Verfügung stehen.
Wie soll eine erfolgreiche Interventionspraxis im Interesse des Kindeswohls vonstatten gehen, wenn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sozialen Dienste vor der Entscheidung stehen, ob sie zugunsten von Krisenmeldung A die anstehenden Krisenmeldungen B und C verschieben oder vielleicht doch besser zuerst Krisenmeldung C versorgen. Ist es besser, zuerst die Meldung über die psychisch kranke allein erziehende Mutter mit Säugling zu bearbeiten oder die Meldung über die suchtbelastete Familie mit schwer misshandeltem Kleinkind zu verfolgen? Was kann warten? Zur Einberufung einer Krisenkonferenz bleibt angesichts der Fall- und Zeitbelastung oft keine Zeit, denn eine Krisenmeldung wirft ohnehin meist den ganzen Tagesplan durcheinander.
Anstatt vernünftig vorbereitet und adäquat personell - bspw. mit einer zweiten Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter ausgestattet - eine Krisen-Familie aufsuchen zu können, muss man eine Entscheidung treffen, welches Kind aus welcher Familie ggf. zuerst in Obhut genommen werden müsste, auch um nicht selbst Opfer von Fehlentscheidung und Strafgericht zu werden.

Parallel besteht die stets wachsende Forderung nach mehr fachlichem Austausch und Dokumentation zur Nachvollziehbarkeit von Entscheidungen und Handlungen. Dafür braucht es vor allem Zeitressourcen.
Es ist sinnvoll, Standards in den Arbeitsinstrumentarien zu setzen, die den heutigen Anforderungen gerecht werden. Aber dazu muss auch die Verantwortung übernommen werden, was die personelle Ausstattung angeht.
Hier ist meines Erachtens die „große“ Politik gefragt. Die Kommunen sind überwiegend in finanziell desolatem Zustand, so dass sie kaum mehr Personal zur Verfügung stellen werden, wenn dazu keine Vorgabe besteht. An dieser Situation hat § 8a SGB VIII auch nichts Wesentliches geändert, denn der einzuführende Kinderschutzbeaufragte wird nicht die notwendige Entlastung bringen.

Darum meine Frage:
Sehen Sie eine Chance, klare (gesetzliche) Vorgaben für eine vernünftige personelle Ausstattung der Sozialen Dienste der Jugendämter zu machen?

Ein wenig visionär gedacht könnte ab einer gewissen Kommunengröße ggf. ein festes Kriseninterventionsteam zum Sozialen Dienst gehören.
Diesem könnte man bspw. auch eine Kinderkrankenschwester zuordnen, die verschiedene Aufgaben in der Beratung zur Säuglings- und Kleinkindpflege wahrnehmen könnte oder dem besseren Erkennen eines Gesundheitszustandes eines Kindes dienen könnte.
Wäre es nicht auch höchst sinnvoll, wenn jedes Jugendamt über ein an der Kommunengröße orientierten Stundenkontingent für eine eigene Psychologin bzw. einen Psychologen verfügen könnte? Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter besitzen von der Ausbildung her nicht unbedingt das Fachwissen, bspw. psychische Erkrankungen bei Eltern und Kindern erkennen zu können (gerade die psychischen Erkrankungen gewinnen in der täglichen Praxis immer mehr an Bedeutung).

Über eine Antwort zu meinem Anliegen würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen und weihnachtlichen Grüßen,

Thomas Zickermann

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