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Autor S. Brockhoff am 07. Oktober 2009
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Familie

Pflegegeld bei akuter Erkrankung des Kindes

Sehr geehrte Frau von der Leyen,

ich wende mich an Sie, obwohl mein Problem bald Vergangenheit sein wird, ich dieses aber für ein durchaus wichtiges Thema halte. Es ist vermutlich eher ein gesundheitspolitisches Thema, jedoch in enger Verknüpfung mit der Familienpolitik.

In meinem Fall ist mein Sohn derzeit noch privat über meinen Mann versichert und ich eben alleine gesetzlich. Wir leben getrennt und ich habe einen Unterhaltsanspruch. Mein Mann zahlt aber nicht und wenn mein Kind krank wird, bekomme ich nichteinmal Geld von der Krankenkasse. Das bedeutet unbezahlter Sonderurlaub bei einem Nettoverdienst von 1500,- € im Monat!
Mein Sohn darf aber erst bei mir versichert sein, wenn ich geschieden bin! Wie kann es sein, dass für solche Fälle keine Regelung für getrennt lebende Mütter getroffen ist???? Ich bin ernsthaft entsetzt über diese Situation! Ich muss den Unterhalt einklagen, ich bin auch dabei, aber die Höhe ist strittig und daher zahlt er gar nichts. Bis ich von meinem Mann Geld bekomme, müssen wir in die Armenküche gehen, Mietzahlungen schuldig bleiben..., nur weil mein Kind erkrankt ist!

Ich denke nicht, dass ich ein Einzelfall bin und möchte daher dieses Thema einmal zur Anregung geben, damit Mütter diesem Fall irgendwie abgesichert sind. Die Private zahlt erst ab dem 5. Tag, wenn der Mann eine entsprechende Zusatzversicherung abgeschlossen hat, aber 5 Tage ohne Gehalt kann sich keine allein erziehende Mutter leisten.

Ich kenne den Standpunkt des Gesetzgebers dazu, halte diesen jedoch für äußerst fragwürdig.

Ich würde mich sehr über eine Antwort bzw. Stellungnahme zu diesem Thema freuen und verbleibe

mit freundlichem Gruß
Stefanie Brockhoff

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