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Beantwortet
Autor Nicole Stange am 01. September 2009
14748 Leser · 111 Stimmen (-4 / +107)

Kinder und Jugend

Pflegekinder

Sehr geehrte Frau von der Leyen,

ich habe gestern Ihren Fernsehauftritt gesehen und habe noch ein paar Fragen an Sie:

Wie kann es sein, dass Kinder die nachweislich von ihren Eltern misshandelt wurden, zu diesen wieder zurück geführt werden?

Das Elternrecht ist in Deutschland sehr hoch gestellt, was auch gut so ist, aber zum Wohle mancher Kinder würden gesetzliche Ausnhamen, wie keine Rückführung bei schwerer Misshandlung oder bei Missbrauch sehr wünschenswert sein.

Sie sagten gestern selber das Kinder unseren Schutz bedürfen, aber wie soll man sie schützen, wenn sie keine Rechte haben.

Kinderrechte sind nicht gleich unsere Grundrechte, denn manchmal bedarf es etwas mehr, zum Wohle des Kindes.

Es sollte eine neue Regelung für Kinder geben, die von ihren leiblichen Eltern vernachlässigt, misshandelt oder missbraucht wurden.
Natürlich gibt es immer Ausnahmen leibliche Eltern die sich ändern, z.B. das Kind nicht mehr Vernachlässigen, aber auch dort muss man schauen, wie lange ein Kind in der neuen Familie lebt usw.
Denn niemand hat ein Recht auf sein Kind, wenn er ihm schlimmes angetan hat.

Mit freundlichen Grüßen

Nicole

+103

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Antwort
von Ursula von der Leyen am 23. September 2009
Ursula von der Leyen

Sehr geehrte Frau Stange,

ich kann Sie gut verstehen: Wir alle wollen diese Kinder beschützen und mit allen Mitteln verhindern, dass sie ein weiteres Mal solch großes Leid erfahren. Aber dabei dürfen wir nicht vergessen, dass diese Kinder, obwohl misshandelt oder vernachlässigt, oft sehr an ihren Eltern hängen. Auch für die Mitarbeiter ist das immer eine schwierige Gratwanderung. Es gibt ja auch durchaus Eltern, die sich ändern können. Sie brauchen dazu aber jede Menge Hilfe und Unterstützung. Deswegen habe ich das Nationale Zentrum Frühe Hilfen ins Leben gerufen, mit dem wir Familien in schwierigen Lebensumständen inzwischen ein wirksames und stabiles Netz der Hilfen bieten können.

Darüber hinaus habe ich im Sommer ein Kinderschutzgesetz vorgelegt, dass es dem Staat ermöglichen soll, wenn nötig früher und gezielter eingreifen zu können. Dieses Vorhaben werden wir nach der Bundestagswahl sofort wieder aufgreifen. Die meisten Länder und Kommunen arbeiten hier bereits sehr erfolgreich mit verschiedenen Programmen und Modellen. Richtig ist aber auch: Man wird nie komplett verhindern können, dass es tragische Fälle von Kindesmissbrauch und Verwahrlosung gibt.

Mit freundlichen Grüßen