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Autor Peter Strauß am 13. Mai 2009
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Sonstiges

Rechtssicherheit bei Internetsperren aus Sicht eines Administrators

Sehr geehrte Frau von der Leyen,

es liegt mir fern zu polemisieren. Ich strebe hier und jetzt auch keine Diskussion über Sinn und Unsinn der Internetsperren an.
Was mir allerdings (und ich denke, es gibt viele Menschen, die sich in der gleichen Situation befinden) doch sehr unter den Nägeln brennt, sind folgende Fragen:

Als System- und Netzwerkadministrator eines Firmennetzwerkes bin ich meinem Arbeitgeber gegenüber vertraglich verpflichtet, die Aufrechterhaltung der Betriebsfähigkeit so weit als möglich zu garantieren. Nun fühle ich mich ein wenig aufs Glatteis geführt. Aufgrund Ihrer Aussage mit dem Inhalt, dass es möglich ist, IP-Adressen, die mehrfach auf "Stoppseiten" landen strafrechtlich zu verfolgen, kombiniert mit der Tatsache, dass sich die IP-Adresse unseres Firmennetzwerkes im Gegensatz zu den meisten Privatanschlüssen nicht bei jeder Einwahl ändert, birgt aus meiner Sicht einige Gefahren.
Kann es passieren, das wenn sich 10 meiner Benutzer (versehentlich oder z.B. verursacht durch Scareware) auf eine solche "Stoppseite" verirren, plötzlich das BKA begründet durch den Verdacht auf Besitz von Kinderpornografie vor der Türe steht und die komplette EDV zur Spurensicherung einzieht?
Die Betriebsfähigkeit wäre in so einem Fall definitiv zumindest für einige Zeit nicht mehr gegeben, was gerade in der derzeitigen wirtschaftlichen Situation fatal wäre.
Mache ich mich strafbar, wenn ich eine Datensicherung ausser Haus vorhalte und nicht dem BKA übergebe?
Zudem würde mich interessieren, wie eine "Umgehung der Filter" definiert wird. Mache ich mich bereits strafbar, wenn ich einen anderen DNS-Server im Router eintrage oder komplett einen Proxyserver vorschalte? Wie verhält es sich bei Firmen, die z.B. über eine VPN-Verbindung mit ihrem Mutterkonzern in den USA verbunden sind? Hier würden die "Stoppseiten" grundsätzlich nicht greifen. Wird das als Umgehung der Filter gewertet und ist strafrechtlich verfolgbar?

Zum Schluß habe ich noch eine Frage, die mich vor allem als freiheitsliebenden Menschen interessiert, auch hier möchte ich nicht polemisieren sondern würde das Vorgehen einfach nur gerne verstehen:
Warum ist es nicht möglich eine solche Filterliste von einem unabhängigen Gremium zusammengesetzt aus Vertretern aller Interessengruppen (BKA, Sachverständige, Verbraucherschutz) unter Ausschluss der Öffentlichkeit überprüfen zu lassen? Alle Diskussionen zum Thema Zensur wären dadurch doch obsolet.

Ich hoffe, Sie können meine Ratlosigkeit verstehen. Falls ich irgendwas komplett falsch interpretiere, würde ich mich auch über eine Richtigstellung sehr freuen.

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen
Peter Strauß

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