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Autor Melanie Philip am 14. Januar 2009
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Ältere Menschen

Senioren-Aupair

Sehr geehrte Frau von der Leyen,

der Einsatz von Senioren-aupairs würde die Angehörigen entlasten und es wäre eine legale und anspruchsvolle Alternative zu den osteuropäischen Hilfskräften. Zumindest für den Teil der Betroffenden, die im Haushalt der Familie gepflegt werden. Warum kommen wir mit diesem Konzept beim Bundesministerium nicht weiter?

SenioAupair - Konzeptvorschlag

Während der Arbeit in unserer privaten Erstanlauf- und Beratungsstelle für Senioren, Menschen mit Behinderung und Angehörige hat sich deutlich gezeigt, dass es für ältere hilfebedürftige Menschen wichtig ist, eine Person den Tag über für Haushaltsaufgaben und eine Betreuung (Spazierfahrten, Einkäufe etc.) im Haus zu haben. Diese Arbeit wäre beispielsweise durch ein Aupair-Mädchen/Aupair-Jungen durchführbar, die unter ähnlichen Voraussetzungen arbeiten, wie auch die Aupair - Mädchen und -Jungen zurzeit in der Kinderbetreuung. Neben den ca. sechs Stunden Arbeit am Tag wird die restliche Betreuung (sollte diese von Nöten sein) durch die Familie und den ambulanten Pflegedienst gewährleistet. Da die betreute Person mit der Familie gemeinsam in einem Haushalt lebt (das ist Voraussetzung), ist dieselbe Situation gegeben, wie bei der aktuellen Aupairbetreuung kleiner Kinder.
Die Voraussetzungen für ein SenioAupair sollen anspruchsvoll gestaltet werden, um einen deutlichen Unterschied zu dem Einsatz von osteuropäischen Hilfskräften zu schaffen.
Durch den Einsatz von Aupairs in Familien ist es sehr gut möglich, dass die betroffenen Kinder überlegen, Ihre Eltern oder Ihr Elternteil wieder mit in den eigenen Haushalt aufzunehmen. Durch die Unterstützung des Aupairs wäre zum einen die Pflege der Angehörigen vereinbarer mit dem Beruf und die ambulante Pflege, wie ja auch im Gesetzt gewünscht, würde bevorzugt wahrgenommen.

Die Bezahlung soll der eines Kinderaupairs gleich sein. Zusätzlich soll dem Aupair ermöglicht werden, einen Sprachkurs etc. zu besuchen. Ein halbes Jahr Deutschkurs im eigenen Land sollte vorausgehen. Das Aupair sollte mindestens 18 Jahre alt sein. Diese Art von Auslandsaufenthalt ist besonders für z.B. Studierende des Nursings, der Gerontologie oder der Pflegewissenschaften interessant. So ist es möglich, nach dem Abitur oder während des Studiums Auslandserfahrungen zu sammeln, gleichzeitig im Bereich der Altenhilfe zu arbeiten um so gute Referenzen für den Lebenslauf einzuholen. Ein Zusatzverdienst ist durch das Ausführen weiterer niederschwelliger Betreuungsangebote (ähnlich wie das Babysitten bei den Kinder- aupairs) möglich.
Vorausgehen müsste ein Projekt, dass von einer empirischen Untersuchung begleitet würde. Bereits seit einem Jahr stellen wir diesen Antrag beim Bundesministerium und sind in Kontakt mit einer sehr engagierten Mitarbeiterin, die uns aber leider jedes Mal vertrösten muss, weil nicht klar ist, welches Ressort für diese Thematik zuständig ist oder andere Gesetzesvorlagen in dem Moment wichtiger sind.
Über Fragen der versteckten Pflege haben wir uns bereits ausführlich Gedanken gemacht und würden das Konzept gerne einmal näher diskutieren. Vielleicht bekommen wir ja auf dieser Plattform die Möglichkeit…

Mit freundlichen Grüßen
Dipl.-Geront. Melanie Philip & Dipl.-Geront. Katja Rakers

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