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Kinder und Jugend
Steuerklasse als Witwer
Sehr geehrte Frau von der Leyen,
ich bin seit August 2007 Witwer, leider ist meine Frau im frühen Alter von 42 Jahren plötzlich und unerwartet verstorben. Wir haben einen gemeinsamen Sohn von 11 Jahren.
Leider muss ich nun im Jahre 2009 feststellen, dass ich ich von der Steuerklasse in die zwei eingestuft wurde und nicht mehr in der drei.
Dies bedeutet für mich und meinen Sohn ein Nettoverlust von ca.250 Euro. Dies ist wieder Geld, das mir als Alleinerziehendem fehlt.
Wieso kann nicht die letzte Steuerklasse , die beim Tod des Ehepartners bestehen bleiben? Ich sehe ja ein, dass wenn wieder in eine höhere Steuerklasse gehen muss, wenn man einen neuen Partner zusammenzieht, aber ansonsten habe ich wenig Verständnis für dieses Procedere.
Mit freundlichen Grüssen
Thomas Kürten
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