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Familie
Steuerklasse II benachteiligt Alleinerziehende erheblich
Sehr geehrte Frau von der Leyen,
gilt der "Schutz der Familie" nur dann, wenn man verheiratet ist?
Mich interessiert warum man in Deutschland, trotz ständig steigendem Anteil an Alleinerziehenden, nicht endlich die erheblich steuerlichen Nachteile der Alleinerziehenden abschafft.
Mit welchem Recht muss eine alleinerziehende Mutter, oder ein
alleinerziehender Vater sich mit der Steuerklasse II begnügen, während man als verheiratetes Paar (selbst ohne Kinder) die viel günstigere Steuerklasse III bekommt?
Die Steuerklasse II ist nur geringfügig besser als die Steuerklasse I, die für ledige gilt.
Beispiel 1: ich bin seit 12 Jahren geschieden, habe 3 Kinder, bin berufstätig und somit in der Steuerklasse II. Unterhalt für meine Kinder bekomme ich nicht (!!!) vom Vater (selbst Zwangvollstreckungen führten zu keinem Erfolg). Bei meinem Einkommen würde ich steuerlich, wenn ich die Klasse III hätte, um fast 300 € besser gestellt sein, als in der Steuerklasse II. Ich habe sicher die selben Ausgaben wie verheiratete Paare. Wo ist das gerecht?
Beispiel 2: Mein Freund ist seit 2 Jahren geschieden. Seine 2 Kinder leben bei ihm. Auch er bekommt keinen Unterhalt von der Mutter (nur in "natura", also Essen an den Mutter-Wochenenden, mal auch ein T-Shirt). Bei seinem, eigentlich sehr guten, Ingenieursgehalt verlor er vom Wechsel von der Steuerklasse III in Steuerklasse II 700,-€!! Seit dem er geschieden ist, muss er eine Kinderbetreuung in Anspruch nehmen. Kosten dafür 400,- € pro Monat. Fazit: Er hat 1100,- € pro Monat weniger (davon muss mache Familie leben!!) zur Verfügung...bei den gleichen Lebenshaltungskosten.
Ist das gerecht?
Es ist mir, gerade in der heutigen Zeit, völlig unverständlich warum
Alleinerziehende derart steuerlich im Nachteil sind. Der "Schutz der
Familie“, der von der Politik immer so hervorgehoben wird, gilt der
nicht für Alleinerziehende? Ist es denn keine "Familie", wenn ein
Partner alleine mit den Kindern ist?
Es wird höchste Zeit diese Ungleichbehandlung abzuschaffen.
Über eine Stellungnahme freue ich mich.
Mit freundlichem Gruß,
Irene Messerschmidt
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