Sehr geehrte Nutzer von direktzu.de/vonderleyen. Diese Plattform ist aufgrund des Wechsels an der Spitze des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) archiviert. Sie können daher keine Beiträge veröffentlichen oder bewerten. Bereits veröffentlichte bzw. beantwortete Beiträge stehen Ihnen jedoch weiterhin zu Ihrer Information zur Verfügung. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Archiviert
Autor Giuseppe Sessa am 05. Januar 2009
5747 Leser · 62 Stimmen (-33 / +29)

Familie

Steuerliche Benachteiligungen

Sehr geehrte Frau von der Leyen,

vielen Dank für diese Kommunikationsmöglichkeit.

Meine Frage:

Wir, eine 5-köpfige Familie, nicht verheiratet, haben gemeinsam 2 Kinder und meine Freundin hat aus der 1. Ehe einen 11jährigen Sohn.

Wir konnten bis heute nicht heiraten, da die Rechtslage für eine Scheidung in Italien etwas anders und langwierig ist.

Was ich aber nicht verstehen kann ist:

1.Warum können wir, trotz Nachweis einer intakten Familie, nicht die steuergünstigen Steuerklassen wählen?
2.Warum kann ich die Kosten für meiner Freundin und dessen Sohn am Ende des Jahres nicht steuerlich geltend machen?

Es ist nicht zu verstehen, warum steuerlich betrachtet eine Abgrenzung gesehen wird, obwohl ich meine Familie ernähre.

Wenn Meine Freundin z. B. soziale Unterstützung beantragen möchte (Kinderzuschlag, Übernahme von Kindergartenkosten usw. ), dann wird berücksichtigt welche Gesamt-Einnahmen die Familie hat inklusive meine Einnahmen, obwohl wir nicht verheiratet sind. Wenn es darum geht die Kosten für die Freundin und dessen Sohn steuerlich geltend zu machen, dann wird eine Trennung gemacht.

Können Sie mir die o. g. Fragen beantworten und mir vielleicht einen Rat geben.

Vielen Dank im Voraus und einen guten Rutsch wünschen wir Ihnen.

Mit freundlichen Grüßen

Giuseppe Sessa + Familie

-4

Die Abstimmung ist geschlossen, da der Beitrag bereits archiviert wurde.