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Autor Maria Mund am 25. September 2009
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Kinder und Jugend

Tagesmütter zwischen Notverwaltung und Abzocken

Sehr geehrte Frau von der Leyen,

trotz des nun seit fast einem Jahr rechtskräftigen Kinderförderungsgesetzes arbeiten viele Tagesmütter - abgesehen von den steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Änderungen - zu den gleichen Konditionen (Gewinn z.T. unter 1€ pro Stunde) wie im Jahr 2008, da rechtsverbindliche Vorgaben zum Zeitpunkt der Umsetzung für die "angemessene Vergütung" in Form einer örtlichen Satzung weiterhin fehlen. Viele Tagesmütter halten (teils aus Unkenntnis) immer noch durch trotz des realen Einkommensverlustes, dessen gravierende Auswirkungen erst nach dem nächsten Steuerbescheid wirksam werden.
Regelmäßige textliche Verbesserungen auf der Homepage des Ministeriums ändern nichts an der Tatsache, dass eine konkrete bundesweite Vorgabe zur Höhe der angemessenen Vergütung dringend erforderlich ist.
Sehr erfreut waren wir zunächst über die Aussage, dass ein Jugendamt, das private Zuzahlungen von Eltern erlaubt, damit zugibt, dass die Vergütung an die Tagesmütter nicht angemessen ist. Inzwischen verbieten als direkte Folge auch Jugendämter, die ein Brutto-Betreuungsentgelt unter 1,50 pro Kind und Stunde zahlen, jegliche Zuzahlungen der Eltern.

Ein weiteres, aber wichtiges Thema: als nebenberuflich Selbstständige haben wir keinerlei Anspruch auf Krankengeld. Ich bestreite den Lebensunterhalt für mich und die beiden Kinder von der Tagespflege. Im Fall von Krankheit oder Unfall besteht keinerlei Absicherung - notfalls wäre zuerst das eigene Haus weg und dann bekommt die liebeTagesmami Harz IV und später Grundsicherung ...

Hier besteht dringender Handlungsbedarf - werden Sie die entsprechenden Schritte einleiten?

Maria Mund

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