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Autor Anja Näher am 25. September 2009
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Familie

Teilzeitarbeit beim Elterngeld

Hallo,
am 27.12.2007 wurde meine Tochter geboren. Bis zum 3 Lebensmonat war ich im Mutterschutz. Danach arbeitete ich Teilzeit (6 Wochenstunden) und habe Elterngeld bekommen. Im 9. Lebensmonat meiner Tochter erhielt ich die Chance meine Teilzeitarbeit auf 26 Wochenstunden zu erhöhen, was ich gemacht habe. Bei der Nachberechnung des Elterngeldes wird nun das durchschnittliche Teilzeiteinkommen vom 4. bis zum 14. Monat berechnet. Dadurch verringert sich mein Elterngeldanspruch auf 300,52€ auch in der Zeit vom 4. bis zum 9. Monat. Ich finde, dies also die Änderung der Teilzeitarbeit ist im Gesetzt noch nicht berücksichtigt.

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