Sehr geehrte Nutzer von direktzu.de/vonderleyen. Diese Plattform ist aufgrund des Wechsels an der Spitze des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) archiviert. Sie können daher keine Beiträge veröffentlichen oder bewerten. Bereits veröffentlichte bzw. beantwortete Beiträge stehen Ihnen jedoch weiterhin zu Ihrer Information zur Verfügung. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Archiviert
Autor Sylvia Meißner am 06. April 2009
7995 Leser · 4 Stimmen (-2 / +2)

Familie

UHV - Gesetz

Sehr geehrte Frau van der Leyen!

Mir geht es in diesem Beitrag um das Unterhaltsvorschuss- Gesetz.

Kann das UHV - Gesetz in absehbarer Zeit im Sinne der für ihre Kinder bedürftigen Frauen geändert werden?

Es heisst in diesem Gesetz,
Frauen, die für Ihre Kinder UHV beantragen, haben kein Recht auf Intimsphäre.
Sie sind verpflichtet, den Namen des Kindesvaters anzugeben, da von diesem das Geld durch den Staat zurückgefordert werden wird.

Ich sehe darin eine Diskreminierung und sogar Gefährdung der betreffenden Frauen.

1.
haben Frauen in unserem Land - hoffentlich - die freie Entscheidung über das Kind, das sie zur Welt bringen. Wenn eine Frau sich, zB auch in einer schwierigen finanziellen Situation oder als Alleinstehende FÜR ihr Kind entscheidet, so BRAUCHT sie den Unterhalt für ihr Kind, weil es LEBT und nicht, weil es einen bestimmten Vater hat.
= Die UHV- Zahlungen sollten mehr von der wirtschaftlichen Situation der Mutter abhängig gemacht werden als vom Namen des Kindesvaters

Die erzwungene Verletzung der Intimsphäre der Frau halte ich für diskreminierend.

2.
kann eine Frau zu ihrem eigenen Schutz den Kindesvater verschweigen wollen.
zB. wenn dieser einer anderen Kultur angehört und die Frau mit "seinem" Kind in der Folge unter Druck setzen kann.
denn: Im Umkehrschluss muss das Jugendamt mit dem Kindesvater Kontakt aufnehmen und ja den Unterhalt anschl. zurückfordern.
d.h. ein ausländischer Vater würde von seinem Kind erfahren,
das die Frau vielleicht vorsichtshalber verschweigt. Damit ist er in der Lage, über diesen Weg seinen Aufenthaltsstatus zu verbessern, auch wenn die Frau zu dem Mann keine Beziehung will.
Als benannter Vater hat er automatisch ein Umgangsrecht...

Ist die Frau im evtl. Falle außerdem arbeitslos, hat sie auch nichts davon, von dem (nicht zahlenden/ zahlungsfähigen??) Mann Unterhalt zu verlangen, da die Zahlungen mit dem Sozialsatz gegengerechnet werden.
Für die Frau handelt es sich letztlich nur um die Frage VON WEM sie sich ABHÄNGIG macht: von ihrem Staat oder von einem willkürlich evtl. zahlenden Mann, der vielleicht auch noch einem anderen Staat angehört.

So denke ich, in dem Sinne ist das jetzige UHV - Gesetz nicht nur diskreminierend, sondern entsprechend der internationalen Entwicklung und zunehmenden Grenzöffnung auch
nicht mehr zeitgemäß!

Mit der Bitte um Prüfung des Sachverhalts verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
S. Meissner

0

Die Abstimmung ist geschlossen, da der Beitrag bereits archiviert wurde.