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Autor Katrin Olthoff am 23. Februar 2009
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Familie

Unterhaltshilfe

Sehr geehrte Frau von der Leyen,

Meine volljährige Tochter,ist zur Zeit im Rechtsstreit mit ihrem Vater zwecks Unterhaltszahlung und schulische Ausbildungskosten.Ich selber zahle an meine Tochter jeden Monat Unterhalt.Ich habe noch zwei weitere Kinder die in meinem Haushalt leben.Eine 14 jährige Tochter die den selben Vater hat wie die oben genannte Tochter und eine fast 2 jährige Tochter mit meinem jetzigen Ehemann.Das Jugendamt,ihre Anwältin und das Gericht haben alle drei eine andere Berechnung vom Unterhalt.Meine zwei minderjährigen Kinder werden vom Gericht aus,nicht auf mein Verdienst (erhalt des Selbsterhaltes) mit angerechnet.Begründung ist,Ich leiste ja nur Naturallunterhalt und kein Barunterhalt. Somit zahle ich das doppelte an Unterhalt wie mein Ex-Mann(Ex-Mann und Ich arbeiten in der selben Firma bei etwa gleichen Gehalt).Der Vater weigert sich auch Ihre schulische Ausbildung mit zufinanzieren.Anscheinend gibt es keine Gesetze die alles vernünftig Regeln.Letzendlich entscheiden Gerichte und die auch ohne irgend ein Gesetz .Meine Tochter hat Angst weiter vor Gericht zu ziehen um zu Ihrem Recht zu kommen.Die Frage lautet doch:Wer hat Recht?Warum werden keine Gesetze gemacht die jeder Versteht?Warum gibt es keine einheitliche Unterhaltsberechnung?An wem kann man sich wenden wenn man Probleme hat ohne Rechtsanwälte und Gerichte?Nicht jeder kann sich das leisten und bekommt Gerichtskostenhilfe.Können Sie uns sagen,wo wir uns Hilfe suchen können ohne weitere finanzielle Kosten tragen zu müssen.Wir brauchen endlich Gesetze die den Unterhalt genau regeln!Viele Kinder,Väter und Mütter werden jetzt mit dieser Regelung die jeder anders Hand habt regelrecht betrogen.Wenn Sie nicht dafür die richtige Ansprechpartnerin sind,möchte Ich Sie bitten,dies vielleicht an eine zuständige Stelle weiter zuleiten !Vielen Dank im voraus.Ich hoffe Sie können in irgendeiner Form weiter helfen.

Mit freundlichen Grüßen,
K. Olthoff

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