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Autor Dana Lützow am 26. August 2009
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Kinder und Jugend

Unterhaltsvorschuss während Auslandssemester mit Kind?

Sehr geehrte Frau von der Leyen,

ich heisse Dana Lützow, bin 31 Jahre alt und Studentin der BWL in Berlin an der HTW. Ich bin alleinerziehende Mutter eines 2,5jährigen Sohnes.
Seit dem 1. August bin ich mit meinem Sohn in Kopenhagen (DK), um ein ERASMUS-Auslandssemester hier zu absolvieren.
Nun habe ich eine Frage zum oben genannten Thema.
Die Berliner Unterhaltsvorschussstelle teilte mir mit, der Unterhaltsvorschuss für meinen Sohn mit sofortiger Wirkung gestrichen. Somit fehlen mir monatlich 117 Euro, die sich hier in Kopenhagen schon sehr bemerkbar machen. Ich komme knapp zurecht, aber ich muss sehr viel rechnen, was mit einem Kind schon mühsam ist.
Die Begründung der UV-Stelle lautete:
Mein Auslandsaufenthalt von 1 Semester und eventuell sich anschliessendem Praktikumssemester überschreitet die Grenze von 6 Monaten (das Auslandsstudiensemester alleine zählt 6 Monate) und damit läge kein "gewöhnlicher Auslandsaufenthalt" mehr vor. Ich befinde mich also ausserhalb des Geltungsbereiches des UV-Gesetzes. Auf meine telefonische Nachfrage hin, las mir die Dame der UV-Stelle aus Ihrem "EU-Buch" vor, ich solle dann stattdessen das Geld in Dänemark beantragen. Der dänische Staat müsste mir also nach irgendeiner EU-Verordnung den Unterhaltsvorschuss bezahlen.
(Als Zwischenbemerkung muss ich hinzufügen, dass die Familienkasse das Kindergeld weiterhin bezahlt. Deren Begründung lautet: solange ich in Deutschland immatrikuliert bin - und das bin ich, denn der Austausch ist über meine Berliner Hochschule organisiert - , habe ich Anspruch auf Kindergeld. Scheinbar berufen sich die deutschen Ämter auf unterschiedliche Gesetzesgrundlagen.)
Also bin ich zur zuständigen Stelle, der Statsforvaltningen in Kopenhagen gegangen, wo mir hingegen gesagt wurde, dass Dänemark nicht UV-verpflichtet sei, denn nach einem Abkommen von Lugano (glaube ich), sind zum Unterhalt des Kindes verpflichtet: entweder das Land, wo die Mutter lebt, oder wo der Vater lebt. Hinzu kommt ausserdem, dass Dänemark nichts im Voraus bezahlt, sondern erst versuchen würde, das Geld vom Vater einzutreiben (der übrigens im Moment nicht zahlungsfähig ist, weil er selber studiert) und zum anderen nur Leistungen erbringt an Bürger, die mindestens 3 Jahre im Staat Dänemark wohnen....
Fazit: Dänemark zahlt nicht. Und Deutschland eben auch nicht. Beide Länder schieben sich die Sozialleistung gegenseitig zu und begründen dies jeweils mit von mir nicht nachzuvollziehenden EU-Regelungen.

Meine Internetrecherchen sind komplett ergebnislos verlaufen. Trotz meiner bisherigen guten Erfahrungen mit Bürokratien und Gesetzen, vor denen ich auch keine Angst, diese zu lesen, finde ich nichts, auf das ich mich berufen kann.
Wahrscheinlich bin ich als alleinerziehende StudentenERASMUSmutti noch mal ein Spezialfall.... Daher bitte ich Sie dringend um Hilfe
:
Auf welche Gesetze oder EU-Regelungen kann ich mich berufen?
Gibt es alternative Möglichkeiten, dieses Loch in meinem geplanten Budget wieder aufzufüllen?

Vielen Dank!

Herzliche Grüsse aus Kopenhagen,

Dana Lützow

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