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Autor Ralf Denker am 11. November 2009
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Familie

Vater und Kind

Sehr geehrte Frau von der Leyen,

ist Ihnen bewußt, dass lediglich die biologische Vaterschaft gesetzlich geregelt ist. Dagegen hängt die soziale Vaterschaft stets von einer Willenserklärung bzw. Zustimmung der Mutter ab. Dies fängt mit dem Sorgerecht an, zieht sich über das Namensrecht und endet im Retenrecht. Lediglich im Umgangsrecht als Ausgestaltung des verfassungsrechtlich geschützten Elternrechtes werden Vätern Pflichten eingeräumt; Rechte haben die Kinder.

Sorgerecht erhält ein Vater nur mit Zustimmung der Mutter oder durch Heirat.

Den Namen des Kindes bestimmt die Mutter allein oder die Eltern einigen sich.

Kindererziehungszeiten erhält grundsätzlich die Mutter, außer dass sie einer Übertragung zustimmt oder der Vater eine überwiegende Erziehung beweisen kann.

Folglich wundert es wenig, dass die ganz überwiegende Anzahl der hier gestellten Fragen und auch Ihre Politik sich um die Mütter kümmert. Diesen Weg halte ich für falsch. Familienpolitik hat die Aufgabe die gesamte Familie und alle die dazugehörigen Mitglieder zu fördern und zu unterstützen.

Dies fängt in einem ansprechenden Namen eines Ministeriums an.
Dies setzt geschlechtsneutrale Gesetzgebung voraus.
Und ganz wichtig ist, dass neben Problemen von Müttern und Frauen, die Probleme von Männern und Vätern benannt werden.

Sind sie bereit, auch für den männlichen Teil dieser Bevölkerung aktiv als Volksvertreterin aufzutreten?

Mit freundlichen Grüßen
Denker

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