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Autor P. G. am 27. März 2009
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Familie

Vereinbarkeit von Familie und Beruf

VEREINBARKEIT VON FAMILIE UND BERUF

Sehr geehrte Frau von der Leyen,

ich werde von meiner Gemeinde dazu "gezwungen" mein Kind in die Dorfschule zu schicken, obwohl das aus vielerlei Gründen nicht funktionieren kann. U. A. ist in dieser Schule eine Betreuung vor
8 Uhr und nach 16 Uhr nicht möglich. Deshalb habe ich im Januar einen Gastschulantrag gestellt:

1. da ich alleinerziehende Mama bin, und meine Arbeitszeiten flexibel von 7 bis 20 Uhr sind, bin ich auf eine private und kostenlose Betreuungsperson in der Stadt, in der ich den Gastschulantrag gestellt habe angewiesen. Diese Betreuungsperson hat ein Kind im gleichen Alter, welches auch in diese Schule kommt. Sie wohnen auch in diesem Schulsprengel. Meine Tochter könnte also problemlos mit zur Schule gebracht/geholt werden.

2. Diese Schule befindet sich in der Stadt, in der ich arbeite. Sie liegt direkt auf meinem Arbeitsweg.

3. Die Betreuung ist für mich kostenlos. Als alleinerziehende kein unerheblicher Aspekt, finde ich. Wir haben ja sowieso (nicht nur) finanzielle Nachteile gegenüber funktionierenden Familien.

4. Meine Tochter besucht schon den Kindergarten in dieser Stadt, und ist dort sozial / emotional gefestigt, und käme mit ihren Kindergartenfreunden in die Schule.

5. Auch die Ferienzeiten sind durch meine Betreuung abgsichert.

6. Wir beabsichtigen einen Umzug in diese Stadt.

Die Gemeinde/Schulleitung hat mein Gesuch vom Januar abgelehnt. Auch der Widerspruch im März wurde nicht abgeholfen. Dies wurde angeblich einstimmig vom Gemeinderat entschlossen. Wieso können die Menschen in diesem Dorf über unser Leben entscheiden? Wieso steht die Schulleitung über der Mutter? Soll ich meinen Job gleich kündigen? Wo soll ich mein Kind nach 16 Uhr abstellen??? Soll ich es allein heimschicken und allein lassen? Ich finde es eine bodenlose Frechheit von dieser Gemeinde/SChulleitung. Was mich auch ärgert sind die Gesetze, die dieses erst möglich machen!!!

Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen, denn ich weiß nicht an wen ich mich sonst noch wenden könnte.

Mit freundlichen Grüßen

P. G.

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