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Autor Jens Astor am 25. August 2009
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Familie

Warum wird das Elterngeld in Teilzeit an eine Alles-oder-Nichts-Bedingung geknüpft

Sehr geehrte Frau von der Leyen,

für unsere dritte Tochter habe ich als Vater das Elterngeldgesetz nutzen wollen, und bin für eine beschränkten Zeitraum in Teilzeit gegangen. Im ersten Monat der Elternzeit konnte ich aus betrieblichen Gründen aber nicht weniger als 136 Stunden arbeiten! Leider hat das Elternzeitgesetz eine *harte* Beschränkung auf 133 Stunden. Deshalb wurden uns für den betreffenden Monat *gar kein Elterngeld* gewährt und mussten deshalb auf die mind. 300 € verzichten. Ein formaler Widerspruch unsererseits wurde abgewiesen. Ich empfinde eine solche harte Regelung, die bei Überschreitung der Arbeitszeit von nur 3 Stunden den Elterngeldanspruch komplett verfallen lässt, als unsozial und vor allem unverhältnismäßig. Warum gibt es solche harte Regelungen? Man könnte doch ganz einfach bei Überschreiten einer Grenze den Elterngeldanspruch prozental verringern?

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