Sehr geehrte Nutzer von direktzu.de/vonderleyen. Diese Plattform ist aufgrund des Wechsels an der Spitze des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) archiviert. Sie können daher keine Beiträge veröffentlichen oder bewerten. Bereits veröffentlichte bzw. beantwortete Beiträge stehen Ihnen jedoch weiterhin zu Ihrer Information zur Verfügung. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Beantwortet
Autor Julia Grasmück am 16. Juni 2009
16278 Leser · 184 Stimmen (-20 / +164)

Familie

Warum wird das Kindergeld angerechnet?

Sehr geehrte Frau von der Leyen,
Meine beiden Kinder gehen in den AWO-Kindergarten. Dieser berechnet die Elternbeiträge nach dem Elterneinkommen gestaffelt, was ich grundsätzlich gerecht finde. Doch zu dem Einkommen werden auch alle übrigen Einnahmen in Geldeswert hinzugerechnet, damit also auch das Kindergeld. Wenn doch aber das Kindergeld für den Unterhalt der Kinder bestimmt ist, frage ich mich, was ich davon habe, wenn das ganze Kindergeld darauf geht, den Betreuungsplatz zu bezahlen.
Ein Rechenbeispiel: Ein Elternpaar verdient mtl. 2.500 €/Netto*, bekommt dazu das Kindergeld für zwei Kinder in Höhe von 328€, muss entsprechend der Staffeltabelle für die Betreuung der beiden Kinder (Kindergarten/ganztags und Hort/bis 18 Uhr) 366€/mtl. bezahlen und hat dadurch unterm Strich nur 2.462€ Haushaltsgeld, aus dem der Unterhalt für 4 Personen bestritten werden muss.
Kinder in Deutschland groß zu ziehen ist ein teures Vergnügen, der letztendlich nur auf Kosten der Eltern ausgetragen wird. Man darf sich also nicht wundern, wenn viele Paare sich gegen Kinder entscheiden, und ihr Monatsverdienst nur für ihre Bedürfnisse ausgeben.
Darum halte ich die Anrechnung des Kindergeldes auf die Bemessungsgrundlage zur Berechnung der Elternbeiträge für Kinderbetreuung für ungerecht, denn dadurch wird das Kindergeld zweckentfremdet. Und wer zufällig sein Kind in einem städtischen Kindergarten unterbringen konnte, bezahlt letztendlich das Kindergeld an die Staatskasse zurück.
Also was ist genau der Sinn des Kindergeldes? Ist seine Anrechnung gerechtfertigt? Wenn ja, durch welches Gesetz?

* Im Netto sind alle Steuervorteile berücksichtigt, auch der Abzug von Werbungskosten und Versorgungspauschale.

Über eine baldige Antwort würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüße
Julia Grasmück, Hannover

+144

Über diesen Beitrag kann nicht mehr abgestimmt werden, da er bereits beantwortet wurde.

Antwort
von Ursula von der Leyen am 20. August 2009
Ursula von der Leyen

Sehr geehrte Frau Grasmück,

viele Eltern stellen mir diese Frage und ich kann das aus Ihrer Sicht auch gut nachvollziehen. Hintergrund dieser Regelung ist eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes. Die Bundesrichter haben entschieden, dass die Kosten für die Kita zum Unterhalt des Kindes gehören, weil auch die Betreuung in der Kita der Sicherung des Existenzminimums eines Kindes dient. Das Kindergeld soll also die Ausgaben zum Unterhalt decken und dazu gehören nach Ansicht der Richter auch die Kosten für Kinderbetreuung. Allerdings gibt es Spielraum dabei, was Länder und Kommunen als anrechenbares Einkommen festlegen, wenn es um die Berechnung von Kitabeiträgen geht. Das kann von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein. In Ihrem Fall wird das Kindergeld angerechnet. Gänzlich unfair ist das nicht, denn auf der Habenseite steht, dass die Ausgaben für die Kinderbetreuung im Gegenzug von der Steuer absetzbar sind. Ihr Einverständnis vorausgesetzt werde ich Ihr Anliegen aber auch noch einmal an die zuständigen Stellen in Niedersachsen weiterleiten.

Mit freundlichen Grüßen