Sehr geehrte Frau Grasmück,
viele Eltern stellen mir diese Frage und ich kann das aus Ihrer Sicht auch gut nachvollziehen. Hintergrund dieser Regelung ist eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes. Die Bundesrichter haben entschieden, dass die Kosten für die Kita zum Unterhalt des Kindes gehören, weil auch die Betreuung in der Kita der Sicherung des Existenzminimums eines Kindes dient. Das Kindergeld soll also die Ausgaben zum Unterhalt decken und dazu gehören nach Ansicht der Richter auch die Kosten für Kinderbetreuung. Allerdings gibt es Spielraum dabei, was Länder und Kommunen als anrechenbares Einkommen festlegen, wenn es um die Berechnung von Kitabeiträgen geht. Das kann von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein. In Ihrem Fall wird das Kindergeld angerechnet. Gänzlich unfair ist das nicht, denn auf der Habenseite steht, dass die Ausgaben für die Kinderbetreuung im Gegenzug von der Steuer absetzbar sind. Ihr Einverständnis vorausgesetzt werde ich Ihr Anliegen aber auch noch einmal an die zuständigen Stellen in Niedersachsen weiterleiten.
Mit freundlichen Grüßen