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Autor J. Bohlscheid-Moll am 15. Juni 2009
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Kinder und Jugend

Was dürfen sich Jungendamt und die höhere Schulbehörde erlauben?

Sehr geehrte Frau von der Leyen.

Seit einiger Zeit haben mein Mann und ich ein großes Problem mit der höheren Schulbehörde(ADD-Koblenz) und dem Kreisjugendamt Neuwied.
Man versucht seit einer dimensen Zeit uns zu übergehen.
Das Kreisjugendamt versucht unter mithilfe des ADD-Koblenz,unsere Rechte als Eltern zu umgehen und zu untergraben.
Der ADD Koblenz versucht meinen Sohn(10 J.;80% schwerbehindert) auf eine SFG zurück zu bekommen,obwohl ein Gutachten eindeutig besagt das er auch auf eine SFL kann.
Zum anderen versucht das Kreisjugendamt Neuwied unsere 2 kleinen Kinder auf eine SFL zu bekommen,welche bereits in 2-facher Form eine ABSAGE von uns erhielt.Es handelt sich um die SFL Albert-Schweitzer Schule Asbach/Westerwald.Absage-Grund:
Keine GTS.Dennis hat einen höheren Auslastungs-Bedarf,der auf einer normalen Halbtages-Schule nicht erfüllt werden kann.
Nun arbeitet das Kreisjugendamt Neuwied hinter unserem Rücken daran,sie doch dort hin zu bekommen;TROTZ ABSAGE!
Dürfen sie das?Auch mit zu Hilfenahme eine Familiengerichtes?
Unsere Kinder wollen in Ruhe lernen.
SO GEHT DAS NICHT WEITER.
Bohlscheid-Moll

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