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Autor Andreas Framke am 13. Januar 2009
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Familie

Wiedereinstieg in Arbeitsleben in Teilzeit während der Elternzeit

Sehr geehrte Frau von der Leyen,

ich wende mich heute mit einem Anliegen an Sie, von dem ich weiß, dass viele Eltern ähnliche Probleme haben.

Konkret geht es um die Rückkehr an den Arbeitsplatz in Teilzeit während der Elternzeit - diese Möglichkeit wird vielen jungen Müttern - so auch meiner Lebensgfährtin - von den jweiligen Arbeitgebern unter Verweis auf dringende betriebliche Gründe verwehrt. Als "dringender betrieblicher Grund" wird nach Auskunft von Rechtsanwälten von den Gerichten bereits anerkannt, wenn z.B. eine Frau für 30 Stunden wieder arbeiten möchte und der Arbeitsgeber erklärt, dass er für den Rest bis zur Vollzeitstelle (in diesem Fall 10 Stunden) niemanden bekommt, der ebenfalls in Teilzeit diese Lücke schließt. Dass derselbe Arbeitsgeber - und leider ist das kein Einzelfall - systematisch junge Mütter per Aufhebungsvertrag aus dem Unternehmen drängt, sei nur am Rande erwähnt.

Mit ist völlig klar, dass Sie sich nicht um konkrete Einzelfälle kümmern können, dennoch würde ich dringend eine Überarbeitung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Rückkehr von Frauen (und auch Männern) in Teilzeit noch während der Elternzeit anregen, damit Arbeitgeber die bisherigen vagen Regelungen nicht systematisch zu ihren Gunsten und zu Lasten von Eltern auslegen können.

In unseren konkreten Fall bedeutet die aktuelle Praxis des Arbeitsgebers meiner Lebensgefährtin, dass wir zwar für eine Betreuung unserer Tochter gesorgt haben und meine Lebensgefährtin gerne wieder arbeiten möchte und sehr motiviert ist, aber einfach abgelehnt wird. Als Hintergrund ist dabei noch interessant, dass der Arbeitsgeber bereits zum Start des Mutterschutzes eine Nachfolgerin per Festanstellung (nicht befristet!!) eingestellt hat - hier stellt sich ohnehin die Frage ob dies überhaupt rechtens war.

Sehr geehrte Frau von der Leyen, ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie bzw.die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihres Ministeriums uns in dieser Angelegenheit weiterhelfen könnten. Durch die oben kurz beschriebene Praxis vieler Arbeitsgeber wird jedenfalls unserer Meinung die Familienpolitik der Bundesregierung komplett konterkariert.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Framke

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