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Autor Uwe Dietze am 08. Juni 2009
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Ältere Menschen

Witwenrenten-Enteignung bei Wiederverheiratung

Sehr geehrte Frau Ministerin, bei einer Wiederverheiratung wird dem Witwer/der Witwe die Witwenrente gestrichen, wer aber geschieden wurde hat keinerlei Nachteile bei Wiederverheiratung. Deshalb leben immer mehr alte Paare unverheiratet zusammen, sie können sich oft eine Wiederheirat finanziell nicht leisten. Die Einzahlungen zur Rente wurden beim gesetzlichen Güterstand von beiden Ehepartnern erwirtschaftet und nun geht der Überlebende leer aus, wenn er wieder heiratet. Die Begründung des Sozialministeriums lautet, der neue Ehepartner sei unterhaltspflichtig, deshalb brauche die Rentenversicherung nichts mehr zahlen. Der befragte Anwalt sagte:
"Hätten Sie sich halt eine reiche Frau gesucht,hätten Sie jetzt kein Problem". Wenn man sich neu verliebt schaut man doch nicht auf das Geld! Der Anwalt sagte, die Ungleichbehandlung der Geschiedenen und Verwitweten sei juristisch erfolgversprechend angreifbar, man müsse aber erst heiraten und den Schaden haben, und dann mit 10 Jahren Prozeßdauer rechnen. Die Argumente des Sozialministeriums und der Versicherungen seien nicht stichhaltig.

Können Sie für die vielen Tausend Betroffenen gegen diese Renten-Enteignung etwas bewegen? Ich stelle Ihnen gerne alle Schriftwechsel mit Behörden zur Verfügung.
Mit herzlichem Gruß,
Uwe Dietze

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