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Autor Tom Freier am 07. Januar 2009
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Gleichstellung

Zwangsvaterschaft

Sehr geehrte Frau von der Leyen,

in Deutschland geht man inzwischen gegen islamistische Zwangsehen vor, Zwangsvaterschaft spielt jedoch noch keine Rolle. Zwangsvaterschaft bedeutet, dass Frauen alleine entscheiden können, ob sie ein Kind wollen oder nicht, d.h. die Entscheidung des Vaters spielt juristisch keine Rolle. Für Frauen ist es ein leichtes, Männern gegen ihren Willen ein Kind unterzuschieben. Eine Frau braucht z.B. nur zu behaupten, sie verhüte ohne dass sie es in Wirklichkeit tut. Schon ist sie schwanger und kann für den einfachen Trick Unterhalt für sich und das Kind von dem betrogenen Mann fordern. Da solcher Schwangerschaftsbetrug entgegen der herrschenden Wertvorstellung juristisch nicht verfolgt wird, der Staat stattdessen mittels Gesetzen den Betrug mit hohen Unterhaltsansprüchen gegenüber dem Zwangsvater bzw. Abfindungszahlungen belohnt, ist es nicht verwunderlich, dass Männer massenhaft ausgetrickst, gedemütigt und jahrzehntelang ausgebeutet werden.

Frauen haben das Recht auf freie Entscheidung auch gegen ein Kind. Laut Grundgesetz I. Grundrechte, Artikel 3, Absatz 2:

"Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin."

sind Sie verpflichtet dieser Ungleichbehandlung der Männer entgegenzuwirken. Ohne das Recht auf freie Entscheidung der Männer auch gegen ein Kind kann dem Problem nicht angemessen begegnet werden. Meine Frage: Was tun Sie gegen Zwangsvaterschaft?

Näher Informationen zu dem Themenkomplex können Sie meinem Beitrag zum Thema Zwangsvaterschaft entnehmen. Sie finden ihn hier:

http://knol.google.com/k/tom-freier/zwangsvaterschaft/iec...#

MIt freundlichem Gruß
Tom Freier aus Berlin

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