Sehr geehrter Herr Bös,
der Standort ergibt sich aus der Aussschreibung der Flächen durch Forst BW und die Kommunen Waghäusel, Kronau und Bad Schönborn. Fur die Stadt Waghäusel liegt seit 2014 ein rechtskräftiger Teilflachennutzungsplan für Windenergie vor, welcher zwei Konzentrationszonen für die Planung von Windenergieanlagen ausweist. Der Teilflächennutzungsplan Windenergie der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Bad Schönborn / Kronau weist eine gemeinsame Fläche zur Nutzung für Windenergie auf Gemarkungen beider Gemeinden aus.
Die geplanten Anlagen befinden sich in den rechtskräftigen bzw. in Aufstellung befindlichen Eignungsflächen der oben genannten Teilflächennutzungspläne.
Der Windpark wird nach §10 des Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) geprüft werden. Bestandteil des BImSch-Genehmigungsverfahrens ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) durch die zuständige Genehmigungsbehörde, dem Landratsamt Karlsruhe.
Zur Durchführung des Genehmigungsverfahrens ist vorgesehen, die nachfolgend aufgeführten Gutachten beim Landratsamt Karlsruhe einzureichen:
• Gutachten Immissionen: (Schallgutachten, Schattenwurfprognose)
• Gutachten Natur und Landschaft (Umweltverträglichkeitsprüfung, Landschaftspflegerischer Begleitplan, Gutachten Tiere, Ornithologisches Fachgutachten, Fledermaus-Fachgutachten, Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung)
• Gutachten zur Standorteignung von WEA am Standort Lußhardt
• Turbulenzgutachten (Eisfallgutachten, Baugrundgutachten, Hydrogeologische Stellungnahme)
Sämtliche Gutachten befinden sich derzeit erst in Bearbeitung und werden nach Abschluss im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens zur Einsicht und Prüfung öffentlich ausgelegt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Projektteam Windpark Lußhardt
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