Sehr geehrter Herr Schäfer,
die Belange des Luftverkehrs werden im Genehmigungsantrag nach Bundesemmissionsschutzgesetz berücksichtigt und im Rahmen des Genehmigungsverfahrens von den zuständigen Behörden vertreten.
Zu dem nächstgelegenen Flugplatz in Malsch, der 6km entfernt liegt, werden die Abstände eingehalten. Alle Abstandsflächen zu Flugplätzen wurden in der Windparkplanung berücksichtigt.
Die Windenergieanlagen stellen ein Luftfahrthindernis dar und werden daher entsprechend bei Tag und Nacht gekennzeichnet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Projektteam Windpark Lußhardt
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