Die Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung zum geplanten Windpark Lußhardt ist derzeit beendet. Sie können sich weiterhin auf dieser Plattform über den Planungsstand informieren. Neue Beiträge werden im Moment nicht veröffentlicht und beantwortet.

Beantwortet
Autor Jürgen Tillmann am 01. Juli 2019
3781 Leser · 0 Stimmen (-0 / +0) · 0 Kommentare

Technische Fragen

Erhöhung der Lärmbelästigung

Hallo Projektteam,
ich interpretiere ihre Aussage "Kronau wird von der WEA nichts mitbekommen" so, dass diese sich auf die Lärmbelästigung durch die WEA bezieht und nicht auf ihre Informationsbereitschaft gegenüber der Gemeinde Kronau.

Sie geben für die WEA eine Lärmbelästigung am Ortsrand von Kronau einen Wert von 30 - 35 dB an.

Berücksichtigt dieser Wert die überwiegend westlichen Windrichtungen?

Wie hoch ist der neue dB-Wert am Ortsrand von Kronau, der sich durch ihre WEA und die vorhandene Lärmbelästigung (Autobahn, Landstraße, A5-Quartier, etc.) ergibt?

Werden dadurch Grenzen für die Lärmbelästigung überschritten?

Wer kommt ggf. für die dann erforderlichen Schallschutzmaßnahmen auf?

Da die Lärmbelästigung durch die WEA als letzte Emittenden hinzukommt und andere bereits Lärmschutzmaßnahmen bauen (A5-Quartier), ist aus meinem Verständnis der Betreiber der WEA dann für diese Schallschutzmaßnahmen zuständig.

Wären diese Kosten in ihrer Finanzierung enthalten?

Jürgen Tillmann

0

Über diesen Beitrag kann nicht mehr abgestimmt werden, da er bereits beantwortet wurde.

Antwort
Von am 18. Juli 2019

Sehr geehrter Herr Tillmann,

Schallemissionen, Schallausbreitung und Wahrnehmung können Sie der Isophonenkarte auf der Seite Projektinformationen (https://www.direktzu.de/windparklusshardt/Projektinformat...) oder der Präsentation entnehmen.

In dieser Abschätzung können an allen umliegenden Wohnbebauungen nicht nur die für allgemeine Wohngebiete festgelegten Grenzwerte in der Nacht von 40 dB(A) sondern sogar die Grenzwerte für reine Wohngebiete oder Kurgebiete / Krankenhäuser eingehalten werden. Der Wert von 40-50 dB ebtspricht dabei etwa der Lautsärke eines Kühlschranks, 30 dB dem Flüstern einer menschlichen Stimme.

Es handelt sich bei der vorgestellten Isophonenkarte nur um eine erste Schallabschätzung ohne jegliche Berücksichtigung von Vorbelastungen vor Ort, die im späteren Schallgutachten mit einberechnet werden.

Das endgültige Schallgutachten wird im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens öffentlich ausgelegt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Projektteam Windpark Lußhardt