Sehr geehrter Herr Greiger,
bei dem Wert von 45 MW handelt es sich um die maximal erreichbare Nennleistung der geplanten Windenergieanlage.
Entscheidend für die Witschaftlichkeitsbetrachtung für eine WEA ist vielmehr die Anzahl der pro Kalenderjahr produzierten Kilowattstunden des Windparks. Diese berücksichtigt sowohl den Betrieb bei Maximalleistung als auch bei darunterliegenden Werten.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Projektteam Windpark Lußhardt
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