Sehr geehrter Herr Martus,
die Belange des Luftverkehrs werden im Genehmigungsantrag nach Bundesemmissionsschutzgesetz berücksichtigt und im Rahmen des Genehmigungsverfahrens von den zuständigen Behörden vertreten.
Die Luftaufsichtsbehörde, zuständig für Luftsicherheit, wird zur geplanten Windenergieanlage Stellung nehmen. Selbstverständlich werden die Belange, insbesondere eine mögliche Gefährdung des Luftverkehrs, geprüft und in der Windparkplanung berücksichtigt.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Projektteam Windpark Lußhardt
Kommentare (0)Öffnen
Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie angemeldet sein.