Liebe Leserinnen und Leser,

Dietmar Woidke übernahm das Amt des Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg nach dem Rücktritt von Matthias Platzeck. Er führte den bestehenden Bürgerdialog mit den Bürgerinnen und Bürgern in Brandenburg fort. Bis zu den Landtagswahlen im September 2014 beantwortete er auf der Plattform direktzu Woidke 1.548 Anliegen, die von 13.662 Nutzern gelesen wurden.

Auf Facebook wird Herr Woidke weiterhin regelmäßig über politische Ereignisse im Land Brandenburg informieren und für den transparenten Austausch mit den Bürgerinnen und Bürgern bereitstehen.

Beantwortet
Autor Tobias Häcker am 21. Januar 2014
19481 Leser · 61 Stimmen (-20 / +41) · 0 Kommentare

Bildung

Wertung eines Abschlusses an einer VWA

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Woidke,

ich habe eine einfache Frage bezüglich der Wertung des Abschlusses an einer Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie im Land Brandenburg:

Sollte der Abschluss zum Verwaltungs-Betriebswirt (VWA) oder zum Betriebswirt (VWA) an einem entsprechenden Institut, insbesondere durch öffentlich-rechtliche Arbeitgeber wie Kommunal-, Kreis, oder Landesverwaltung, als vergleichbar mit einem entsprechenden Abschluss an einer Fachhochschule (FH) und folglich als ausreichende Qualifikation für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst angesehen werden?

In anderen Bundesländern, wie zum Beispiel in Sachsen oder Baden-Württemberg, wurde dies regierungsseitig bereits entsprechend bestätigt. In Bayern liegt sogar Rechtsprechung vom OLG vor, welche dies ausdrücklich als korrekt wertet. Leider fehlt in Brandenburg dazu eine Festlegung/Stellungnahme von offizieller Seite, was bei vielen Absolventen des anspruchsvollen Studiums an der VWA durchaus zu Frustration führt. Insbesondere durch die Leistungsbereitschaft und den Willen, den ca. 1.000 Unterrichtseinheiten umfassenden Studiengang am Abend und neben der normalen Berufstätigkeit zu absolvieren, sowie die Tatsache, dass Inhalte dem Studium an einer FH absolut ähneln und die Vorlesungen von erfahrenen und hoch qualifizierten Persönlichkeiten, welche mitunter auch an FHs oder Universitäten unterrichten, gehalten werden, unterstreicht die Notwendig einer eindeutigen Anerkennung. Es würde mich sehr freuen, die Meinung von Ihnen und der Landesregierung zu diesem Thema in Erfahrung zu bringen.

Den Verweis auf die erwähnte Stellungnahme des SMI finden sie unter http://www.s-vwa.de/fileadmin/user_upload/Studiengaenge/V... und
den Beschluss des Bayrischen OLG unter http://www.vwa-wuerzburg.de/pdf_daten/Beschluss_des_Bayer...

Ich freue mich über Ihre Antwort und verbleibe

mit freundlichen Grüßen
Tobias Häcker

+21

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Antwort
von Dietmar Woidke am 31. März 2014
Dietmar Woidke

Sehr geehrter Herr Häcker,

ich danke Ihnen für Ihre Frage, die sicher viele Brandenburger Absolventen der Verwaltungs- und Wirtschaftsakademien bewegt. Erlauben Sie mir zunächst an dieser Stelle für alle Leser des Portals eine kurze Zusammenfassung des Sachverhalts: Das Landesbeamtengesetz ermöglicht nur dann eine Anerkennung einer außerhalb des beamtenrechtlichen Vorbereitungsdienstes absolvierten Ausbildung als Befähigung für eine Laufbahn des gehobenen Dienstes, wenn es sich dabei mindestens um ein mit einem Bachelorgrad oder gleichwertigen Abschluss abgeschlossenes Hochschulstudium handelt - wobei die gleichwertigen Hochschulabschlüsse insbesondere die Diplom-Abschlüsse der Fachhochschulen darstellen.

Soweit der Gesetzgeber. Auch ich bin der Meinung, dass hoher persönlicher Einsatz und die Bereitschaft, sich berufsbegleitend für anspruchsvolle Aufgaben in der öffentlichen Verwaltung zu qualifizieren, in angemessener Weise zu berücksichtigen sind.

Doch lassen Sie uns zurückblicken: Die Grundsatzentscheidung, die Ausbildung der Beamten des gehobenen Dienstes auf Fachhochschulniveau zu heben, ist bereits in den 1970er Jahren getroffen worden. Diese Form hat sich bis heute bewährt und dürfte deshalb auch weder beim Bund noch in den Ländern zur Diskussion stehen.

Das ist auch in dem von Ihnen zitierten Baden-Württemberg nicht anders. Dort haben die Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademien Freiburg, Karlsruhe und Stuttgart vielmehr die private VWA-Hochschule für berufsbegleitendes Studium gegründet, die durch das Land Baden-Württemberg staatlich anerkannt wurde und im April 2014 ihren Studienbetrieb aufnehmen wird.

Wie sieht das praktisch aus? Während diese Hochschule zwei Bachelor-Studiengänge anbietet (Betriebswirtschaftslehre mit dem Abschluss als Bachelor of Art und Wirtschaftsingenieurwesen mit dem Hochschulabschluss Bachelor of Engineering) werden die in Rede stehenden Abschlüsse zum Verwaltungs-Betriebswirt oder zum Betriebswirt weiterhin an den Akademien angeboten. Ähnlich ist es bei den 14 Verwaltungs- und Wirtschaftsakademien, die Teil des BildungsCentrums der Wirtschaft sind.

Sehr geehrter Herr Häcker,

welche besondere Stellung den Aus- und Fortbildungsangeboten der Verwaltungs- und Wirtschaftsakademien für die öffentliche Verwaltung zukommt, steht außer Zweifel. Deshalb begrüße ich ausdrücklich, dass die Diplome dieser Einrichtungen in der Verwaltung als Nachweis besonderer fachlicher Kenntnisse gewertet werden. Den Beamten, die über ein solches Diplom verfügen, sollte Gelegenheit gegeben werden, ihre Fähigkeiten und fachlichen Kenntnisse in höher bewerteten Dienstposten anzuwenden.

Für Ihren persönlichen Lebensweg wünsche ich Ihnen alles Gute und insbesondere beruflichen Erfolg.

Mit freundlichen Grüßen