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Beantwortet
Autor Konrad Paschulke am 28. August 2009
8267 Leser · 0 Kommentare

Wirtschaft

Verdacht der Untreue von Thilo Sarrazin*: Bitte um Aufklärung

Sehr geehrter Senator Wolf,

was ich nicht verstehe: Überall in Berlin wird gespart. Aber dort, wo es für die Stadt etwas zu holen gibt, wird geschlampt. Oder wie erklären Sie sich, dass der Ex-Senator Thilo Sarrazin ein Grundstück unter Wert an den Golfverein Wannsee verpachtet hat? Wieso gab sich Berlin mit einem Zinssatz von 3 Prozent zufrieden, wo Anspruch auf 6,5 (also mehr als das doppelte)bestanden hat? Der Verein zahlte eine einmalige Pachtgebühr für 99 Jahre über 3,045 Millionen Euro. Die Differenz bei einem eigentlichen Zinssatz von 6,5 % können Sie sich ja ausrechnen. Könnte sein, dass hier persönliche Interessen Vorrang vor den wirtschaftlichen genommen haben? Möchten Sie zu einer schnellmöglichen Aufklärung des Untreueverdachts Herrn Sarrazins beitragen?

*http://www.morgenpost.de/printarchiv/titelseite/article11...

Mit freundlichen Grüßen,
Paschulke

Antwort
von Harald Wolf am 10. März 2010
Harald Wolf

Sehr geehrter Herr Paschulke,

derzeit laufen Ermittlungen zur Untreue im Zusammenhang mit dem Erbbauvertrag bei der Staatsanwaltschaft Berlin. Diesen kann und will ich nicht vorgreifen.

Ich teile die Schlussfolgerungen, die mein Kollege, Finanzsenator Dr. Ulrich Nussbaum bereits im vergangenen September in seinem vorläufigen Bericht über den Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages mit dem Golf- und Land-Club Berlin Wannsee e. V. am 5. August 2008, gezogen hat:

Wir brauchen mehr Transparenz über die Kriterien und das Verfahren, nach dem die öffentliche Hand im sportlichen, kulturellen und sozialen Bereich fördert. Die Grundlagen der Förderung, u. a. auch die Rahmenbedingungen einer Grundstücksvergabe für alle Bereiche, müssen klarer gefasst und konkret aufeinander abgestimmt werden. Der Zweck der Förderung sollte dabei stärker im Vordergrund stehen.

Entscheidend muss sein, ob eine Einrichtung gemeinnützig oder kommerziell auftritt, weil öffentliche Gelder nicht zugunsten kommerzieller Betreiber eingesetzt werden dürfen. Darüber hinaus sollten Umfang und Ausmaß der Förderung zeitgemäß neu bestimmt werden. Das Verfahren sollte nicht davon abhängen, ob es sich um einen Verkauf oder eine sogenannte Nutzungsüberlassung handelt.

Durch ein transparentes Verfahren müssen doppelte Förderungen künftig ausgeschlossen werden. Die pauschale Festlegung eines bestimmten Erbbauzinssatzes ist dann nicht sinnvoll, wenn man die dauerhafte Festlegung der Grundstücksnutzung für Gemeinbedarfszwecke bereits bei der Ermittlung des Grundstückswerts wertmindernd berücksichtigt hat. Sonst könnte ein gleich hoher Erbbauzinssatz wegen unterschiedlicher Berücksichtigung der zu fördernden Nutzung auf der Ebene des Verkehrswerts zu einer unterschiedlich hohen Förderung führen.

Mein Kollege, Finanzsenator Dr. Ulrich Nussbaum, wird ein tragfähigeres Verfahren zum Erbbaurechtsvertrag erarbeiten, das die beschriebenen Mängel beseitigt.

Mit freundlichen Grüßen

Harald Wolf

Bürgermeister und Senator für Wirtschaft, Technologie und Frauen Berlin