Sehr geehrter Herr Tröhler,
Mit der im März des vergangenen Jahres gestarteten "Qualitätsoffensive Verbraucherfinanzen" versucht mein Ministerium mit einer Reihe von Maßnahmen die Rechte von Anlegern zukünftig zu verbessern, gerade was die Durchsetzbarkeit von Ansprüchen im Falle einer Falschberatung angeht.
Seit dem 1. Januar dieses Jahres sind Banken oder Finanzdienstleister verpflichtet, jede Anlageberatung bei Privatkunden zu protokollieren. Der Anleger kann sich im Falle einer Falschberatung künftig auf dieses Protokoll berufen und hält damit zugleich das erforderliche Beweismittel in den Händen. Die Bank trägt die Beweislast für eine ordnungsgemäße und schlüssige Protokollierung.
Diese Protokollierungspflicht gilt u.a. für offene Immobilienfonds. Für geschlossene Immobilienfonds besteht bislang kein Pflicht zur Dokumentation der Anlageberatung.
Ich setze mich jedoch dafür ein, dass auch diese Schutzlücke geschlossen wird.
Weiterhin hat der Gesetzgeber die Verjährungsfrist für fehlerhafte Anlageberatungen von max. 3 auf max. 10 Jahren verlängert. Diese neue gesetzliche Regelung gilt jedoch nicht rückwirkend.
Die Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag u.a. die Vereinbarung getroffen, den privaten Anleger in Zukunft besser vor vermeidbaren Verlusten und falscher Finanzberatung zu schützen. Weiterhin soll die Haftung für Produkte und den Vertrieb verschärft werden. Auch sollen alle Anbieter von Finanzprodukten der staatlichen Finanzaufsicht unterstellt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerin