Sehr geehrte Nutzerinnen und Nutzer, der Betrieb der Plattform wurde eingestellt. Es können daher hier leider keine weiteren Beiträge veröffentlicht werden. Die Beantwortung ist geschlossen. Nutzen Sie bei Fragen an das BMELV gerne künftig die Internetseite des BMELV: www.bmelv.de

Beantwortet
Autor Thomas Pichler am 23. November 2009
11567 Leser · 61 Stimmen (-9 / +52)

Verbraucherschutz und Verbraucherrechte

Mobilfunk / Verträge

Sehr geehrte Frau Aigner!

Sie haben viel zu tun, bzw. wenig Zeit,
deswegen habe ich nur ZWEI »EINFACHE« Fragen:

art I) Wann werden endlich die 2-(!)-Jahres-Knebel-Telekommunikations-/Mobilfunk-Verträge abgeschafft?

art II) Wann werden, wie in Frankreich zB., Mobilfunkgeräte, auch "OFFEN" ohne Vertrag angeboten? Vgl. bspw. das Apple iPhone, welches nur mit T-Mobile-Vertrag erhältlich ist.

Ist Ihnen selbst (privat), dass nicht auch ein Dorn im Auge?

mfg - auch ein Schütze, 11.12. aus Oberbayern!

Thomas Pichler

+43

Über diesen Beitrag kann nicht mehr abgestimmt werden, da er bereits beantwortet wurde.

Antwort
von Ilse Aigner am 13. Januar 2010
Ilse Aigner

Sehr geehrter Herr Pichler,

Sie weisen ganz zu Recht auf ein bestehendes Problem hin: Ein Großteil der Telekommunikationsverträge hat derzeit noch eine Laufzeit von zwei Jahren. Spätestens Juni 2011 wird allerdings das Angebot von Verträgen mit 12 Monaten Laufzeit oder kürzer erheblich zunehmen, denn bis zu diesem Zeitpunkt muss eine EU-Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt werden, die die Telekommunikationsunternehmen verpflichtet, auch Verträge mit einer Höchstlaufzeit von 12 Monaten anzubieten.

Doch auch jetzt schon gibt es Anbieter, die ihren Kunden Verträge mit kürzeren Laufzeiten anbieten, etwa bei Pauschalangeboten zur Nutzung von Festnetz und Internet und natürlich alle Angebote zu Mobilfunk-Prepaidverträgen.

Zu Ihrer zweiten Frage: schon jetzt kann man auch in Deutschland Mobilfunkgeräte ohne Vertragsbindung erhalten, auch das von Ihnen genannte Modell. Die Preise für solche Geräte sind dann aber erheblich höher als der Preis, den man bei einem Gerät bei einem Vertrag mit Laufzeitbindung zahlen muss. Bei Laufzeitverträgen subventioniert das Unternehmen die günstigen Endabnehmerpreis des Geräts und hofft auf die Einnahmen, die dann durch das Telefonieren erzielt werden. Kauft man das Gerät zu dem höheren Preis ohne Vertragsbindung, hat man den Vorteil, sich einen preislich günstigen Netzbetreiber selbst wählen zu können.

Mit freundlichen Grüßen

Bundesministerin