Sehr geehrter Herr Schake,
ich kann Ihren Ärger gut verstehen, zumal Sie ja viel Arbeit und Mühe in die Wiederherstellung des Grundstückes investiert haben.
Jedoch ist es so, dass Gemeinden im Rahmen der so genannten „kommunalen Planungshoheit“ Flächennutzungs- und die Bebauungspläne aufstellen und durch den Gemeinderat beschließen können und damit selbständig im Rahmen der Gesetze über die zulässige Art der Nutzung von Grundstücken des Gemeindegebietes entscheiden.
Das bedeutet, die Gemeinde ist bei Grundstücken – egal ob sie ihr selbst gehören oder nicht – nicht verpflichtet, eine einmal bestehende Nutzungsart für alle Zukunft aufrecht zu erhalten. Allerdings hat sie bei Nutzungsänderungen darauf zu achten, dass ihnen keine Rechtsvorschriften entgegen stehen, insbesondere die Grundrechte der Eigentümer gewahrt bleiben.
Sie fragen, wie Sie weiter vorgehen können, und ob Sie die Entscheidung einfach hinnehmen müssen. Darauf kann ich Ihnen nur antworten:
Bürger müssen solche planungsrechtlichen Entscheidungen der Gemeinden akzeptieren, solange sie rechtmäßig sind. Wenn Sie oder andere Anwohner sich durch eine planerische Entscheidung der Gemeinde in Ihren Rechten verletzt fühlen, können Sie sich dagegen vor den Verwaltungsgerichten zur Wehr setzen.
Mit freundlichen Grüßen