Sehr geehrter Herr Grüneisl,
vielen Dank für Ihre Zuschrift, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Da in Deutschland für das Rundfunkwesen und seine Finanzierung die Länder zuständig sind, können wir zu Ihrem Anliegen nur in allgemeiner Form Stellung nehmen. Wir bitten um Verständnis.
Bei der GEZ handelt es sich um eine Gemeinschaftseinrichtung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, zu denen die ARD-Landesrundfunkanstalten, das ZDF und das Deutschlandradio gehören. Aufgabe der GEZ ist, die Rundfunkgebühren einzuziehen. Die Bundesregierung hat auf Grund der grundgesetzlichen Kompetenzverteilung keine Möglichkeit, auf die Arbeit der GEZ Einfluss zu nehmen.
Rechtsgrundlage für die Erhebung der Gebühren ist der Rundfunkgebührenstaatsvertrag, den die Länder geschlossen haben. Bei der Gebührenpflicht wird zwischen herkömmlichen und neuartigen Rundfunkgeräten unterschieden. Seit dem 1. Januar 2007 sind auch neuartige Rundfunkgeräte gebührenpflichtig. Dazu gehören internetfähige Rechner, die Hörfunk- und Fernsehprogramme aus dem Internet wiedergeben können.
Die Gebühr für die neuartigen Rundfunkgeräte beträgt 5,52 Euro im Monat. Allerdings ist für solche Geräte keine Rundfunkgebühr zu entrichten, wenn bereits ein herkömmliches Rundfunkempfangsgerät im Haushalt angemeldet ist. Diese „Zweitgerätebefreiung" gilt auch für herkömmliche Empfangsgeräte: Wenn Sie ein Radio in Ihrer Wohnung angemeldet haben, brauchen Sie für weitere Radiogeräte keine Rundfunkgebühr zu entrichten.
Über Änderungen der rechtlichen Grundlagen für die Rundfunkgebührenerhebung entscheiden ausschließlich die Länder. Wichtige und grundsätzliche Angelegenheiten des Rundfunks - insbesondere auch die Gebührenfrage - werden von allen Ländern gemeinsam geregelt. Hierfür ist die Rundfunkkommission der Länder zuständig. Sie ist somit auch eine mögliche Ansprechpartnerin für Sie. Der ständige Vorsitz dieser Kommission liegt beim Ministerpräsidenten des Landes Rheinland-Pfalz (Rundfunkkommission der Ministerpräsidenten der Länder, c/o Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz, Peter-Altmeier-Allee 1, 55116 Mainz).
Mit freundliche Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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am 05. November 2007
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am 11. November 2007
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am 11. November 2007
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am 15. November 2007
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Kommentar zu Kommentar 2 am 19. November 2007
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