Liebe Besucherinnen und Besucher,

seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

Wir danken Ihnen für Ihre rege Teilnahme auf www.direktzurkanzlerin.de.

Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor Jürgen Grüneisl am 03. November 2007
20761 Leser · 6 Kommentare

Kultur, Gesellschaft und Medien

"neuartige Rundfunkgeräte" bereits jetzt anmeldungspflichtig?

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

in einem Schreiben der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) wird man darauf hingewiesen dass zu den "Rundfunkgeräten" neben "herkömmlichen Radios und Fernsehgeräten" auch "neuartige Rundfunkgeräte (z.B. Rechner, die Rundfunkprogramme ausschließlich über Angebote aus dem Internet wiedergeben können [...])" gehören. Vorher wird man gefragt "welche Rundfunkgeräte haben Sie, die angemeldet werden müssen?"

Somit entsteht der Eindruck dass auch private PCs bereits jetzt angemeldet werden müssen. Dies wird zusätzlich durch eine Tabelle in der erklärt wird wie hoch der Betrag für die monatlich zu entrichtende Rundfunkgebühr ist, unterstrichen. Dort wird erklärt dass man sowohl für ein einzelnes Radiogerät, ein einzelnes "neuartiges Rundfunkgerät" oder beide in Kombination 5,52 € / Monat zahlen muss.

Meldet man nun dieses "neuartige Rundfunkgerät" bei der GEZ, erhält man im Antwortschreiben folgende Antwort: "Für das neuartige Rundfunkgerät besteht derzeit keine Gebührenpflicht." Aha.

So. Nun meine Frage: Warum wird der Eindruck erweckt diese Geräte wären gebührenpflichtig wenn dem letztendlich gar nicht so ist? Für mich hört sich das in etwa so an: "Auch wenn ihr 'neuartiges Rundfunkgerät' noch nicht gebührenpflichtig ist, sammeln wir schon mal Daten, wer aller so ein Teil besitzt, damit wir wenn wir die Gebührenpflicht für diese 'neuartigen' Rundfunkgeräte durch haben, gleich abkassieren können."

Dies halte ich für völlig unnötig, und nicht korrekt. Diese Geräte sollten aus den Schreiben der GEZ gestrichen werden. Keine Meldungspflicht für Geräte die nicht gebührenpflichtig sind! Mich würde Ihre Meinung hierzu interessieren.

Mit freundlichen Grüßen,
Jürgen Grüneisl

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 19. November 2007
Angela Merkel

Sehr geehrter Herr Grüneisl,

vielen Dank für Ihre Zuschrift, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Da in Deutschland für das Rundfunkwesen und seine Finanzierung die Länder zuständig sind, können wir zu Ihrem Anliegen nur in allgemeiner Form Stellung nehmen. Wir bitten um Verständnis.

Bei der GEZ handelt es sich um eine Gemeinschaftseinrichtung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, zu denen die ARD-Landesrundfunkanstalten, das ZDF und das Deutschlandradio gehören. Aufgabe der GEZ ist, die Rundfunkgebühren einzuziehen. Die Bundesregierung hat auf Grund der grundgesetzlichen Kompetenzverteilung keine Möglichkeit, auf die Arbeit der GEZ Einfluss zu nehmen.

Rechtsgrundlage für die Erhebung der Gebühren ist der Rundfunkgebührenstaatsvertrag, den die Länder geschlossen haben. Bei der Gebührenpflicht wird zwischen herkömmlichen und neuartigen Rundfunkgeräten unterschieden. Seit dem 1. Januar 2007 sind auch neuartige Rundfunkgeräte gebührenpflichtig. Dazu gehören internetfähige Rechner, die Hörfunk- und Fernsehprogramme aus dem Internet wiedergeben können.

Die Gebühr für die neuartigen Rundfunkgeräte beträgt 5,52 Euro im Monat. Allerdings ist für solche Geräte keine Rundfunkgebühr zu entrichten, wenn bereits ein herkömmliches Rundfunkempfangsgerät im Haushalt angemeldet ist. Diese „Zweitgerätebefreiung" gilt auch für herkömmliche Empfangsgeräte: Wenn Sie ein Radio in Ihrer Wohnung angemeldet haben, brauchen Sie für weitere Radiogeräte keine Rundfunkgebühr zu entrichten.

Über Änderungen der rechtlichen Grundlagen für die Rundfunkgebührenerhebung entscheiden ausschließlich die Länder. Wichtige und grundsätzliche Angelegenheiten des Rundfunks - insbesondere auch die Gebührenfrage - werden von allen Ländern gemeinsam geregelt. Hierfür ist die Rundfunkkommission der Länder zuständig. Sie ist somit auch eine mögliche Ansprechpartnerin für Sie. Der ständige Vorsitz dieser Kommission liegt beim Ministerpräsidenten des Landes Rheinland-Pfalz (Rundfunkkommission der Ministerpräsidenten der Länder, c/o Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz, Peter-Altmeier-Allee 1, 55116 Mainz).

Mit freundliche Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Kommentare (6)Schließen

  1. Autor Stephan R.
    am 05. November 2007
    1.

    Man sollte komplett die Gebühren senken oder ganz weglassen, gehen ja hier somit locker über 200€ im Jahr dafür weg.
    Finde ich sowieso überflüssig die Gebühr.

  2. Autor Bea S.
    am 11. November 2007
    2.

    Heute schon abGEZockt worden? Ausserdem haben die ÖR spätestens seit der Unverschämtheit von JBK (Rauswurf von Frau Herman) ihr Recht auf Zuschauergelder verwirkt :-(

  3. Autor Dietmar Sprenger
    am 11. November 2007
    3.

    Es giebt nur eine gerechte lösung und die heisst ARD und ZDF verschlüsseln.
    Aber das wäre das todesurteil der ÖR und somit wird das nie zutreffen.
    Und ausserdem sitzen zu viele politiker in den aufsichträten der tv anstalten und kassieren kräftig mit.

  4. Autor Volker Henning
    am 15. November 2007
    4.

    Der Staat bekommt Steuern, die können auch für das "Öffentlich-rechtliche" verwendet werden. Im Übrigen ist Frau Herman mit rech rausgeflogen. Wer sich so benimmt hat im Fernsehen nichts zu suchen. Das Mindeste wäre eine Entschuldigung, allein ein nettes Gesicht macht es eben nicht.

  5. Autor Volker Henning
    Kommentar zu Kommentar 2 am 19. November 2007
    5.

    Wer sich so verhält wie Frau Herman fliegt mit recht raus und hat im Fernsehen nichts zu suchen!

  6. Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie angemeldet sein.